Der Landkreis Neustadt informiert
Was macht eigentlich ein Rechnungsprüfungsausschuss?

02.10.2018 | Stand 02.08.2023, 22:37 Uhr
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Neben den etwas bekannteren Kreisausschuss, dem Umwelt- oder Bau- und Vergabeausschuss gibt es im Landkreis Neustadt an der Waldnaab unter anderem auch noch den Rechnungsprüfungsausschuss, der nur in nicht-öffentlichen Sitzungen tagt und deshalb eher im Hintergrund steht. Nichtsdestotrotz hat er wichtige Aufgaben zu erfüllen.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Hauptaufgabe ist die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises. Dabei muss er besonders darauf achten, ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind, ob die Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist. Außerdem wird geprüft, ob wirtschaftlich und sparsam gewirtschaftet wurde und ob die Aufgaben mit geringerem Aufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden könnten. Die Rechnungsprüfung hat damit über die Kontrolle der Wirtschaftsführung des abgelaufenen Jahres hinaus auch eine wichtige Funktion für die künftige Haushalts- und Finanzpolitik. Nach der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Kreistag in öffentlicher Sitzung die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung.

Die eigentliche Rechnungsprüfung findet dabei überwiegend im Sitzungssaal des Landratsamtes an Computern statt, da seit einigen Jahren die Belege nur mehr in eingescannter Form vorliegen. Bei über 40.000 Buchungsvorgängen pro Jahr kann natürlich nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen werden. Dabei werden jedes Jahr neue Prüfungsschwerpunkte gesetzt, wie z.B. Reisekosten, Gastschulbeiträge, Jugendhilfeausgaben oder Ausgaben für den Bauunterhalt der Kreisgebäude. Für die Prüfung der Jahresrechnung 2017 sind jetzt im Oktober insgesamt sechs Sitzungstermine geplant.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern des Kreistages. Dies sind derzeit der Vorsitzende des Ausschusses Fritz Betzl aus Eschenbach, sowie die Kreisrätinnen Dr. Gabriele Hagemann und Sonja Reichold und die Kreisräte Josef Haberkorn (stv. Vorsitzender), Gerald Morgenstern, Heinrich Rewitzer und Karl Meier. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist übrigens der einzige Ausschuss des Landkreises, bei dem Landrat Andreas Meier nicht Vorsitzender ist. Damit wird die Unabhängigkeit des Gremiums nochmals unterstrichen, weil es nicht sinnvoll wäre, wenn der Landrat als Leiter der zu überprüfenden Verwaltung auch Vorsitzender des Prüfungsgremiums wäre.

Den rechtlichen Rahmen für die örtliche Rechnungsprüfung gibt die Bayerische Landkreisordnung vor, wonach Landkreise ein Rechnungsprüfungsamt haben müssen. Dieses ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, der Parksteiner Klemens Bodenmeier, muss als einziger Mitarbeiter des Landratsamtes direkt vom Kreistag bestellt werden. Er unterstützt als „Dienstleister“ die Arbeit des Ausschusses und übt hierbei die Funktion eines Sachverständigen aus, bereitet die Sitzungen vor und holt Stellungnahmen der betroffenen Sachgebiete ein. Er hat dabei ein fast unbeschränktes Zugriffs- und Einsichtsrecht auf alle Akten des Landratsamtes. Wegen des „Gebotes der Trennung von Prüfung und Verwaltungshandeln“ darf er nicht an Verwaltungsaufgaben mitwirken.

Er ist übrigens auch nicht zu verwechseln mit den staatlichen Rechnungsprüfern, die für die überörtliche Prüfung der Haushalte und Jahresabschlüsse der kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind.

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