Erweitert
Unterstützungsleistungen für Familien – Schwangere und werdende Eltern profitieren von Änderungen

03.12.2020 | Stand 20.07.2023, 23:01 Uhr
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Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Pandemie viele finanzielle Unterstützungsleistungen erweitert oder angepasst. Auch Schwangere und werdende Eltern profitieren von den Änderungen.

Regensburg. Durch Corona haben zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Doch bedeutet der geringere Verdienst für werdende Eltern auch weniger Elterngeld? Gabriele Dotzer, Referatsleiterin der Caritas Schwangerschaftsberatung, kennt diese Frage aus Beratungsgesprächen. „2020 hatten wir unzählige Fragen, wie sich das Kurzarbeitergeld auf Elterngeld und andere Unterstützungsleistungen auswirkt. Aber der Gesetzgeber hat diesbezüglich nachgebessert“, erklärt die Beraterin.

Grundsätzlich gelte für werdende Eltern: Die Höhe des Elterngeldanspruchs berechnet sich aus den zwölf Monatseinkommen vor Mutterschutzbeginn bei der Mutter beziehungsweise vor der Geburt beim Vater. Kurzarbeit, der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Kinderbetreuung zu Hause: All das führte zum Teil zu erheblichen Einkommenseinbußen auf Seiten der Arbeitnehmer. „Durch die herkömmliche Berechnung des Elterngeldanspruchs wären die Betroffenen noch einmal zusätzlich benachteiligt“, so Dotzer. Sie begrüßt daher die Sonderregelung der Bundesregierung: Die Monate zwischen März und Dezember 2020, in denen sich das Einkommen für mindestens einen Tag infolge von Corona verringerte oder wegfiel, können beim Elterngeldantrag ausgeklammert werden. Sie werden ersetzt durch die Vormonate, in denen das Einkommen noch hoch war.

Diese Änderung ist nur ein Beispiel für die Anpassung von Unterstützungsleistungen für Familien. Sollte das Einkommen nicht mehr für die ganze Familie ausreichen, kann zusätzlich ein Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragt werden. Auch hier ist infolge der Pandemie eine Sonderregelung vorgesehen, die Familien entlasten soll. „In manchen Fällen ist auch der Antrag auf Wohngeld sinnvoll“, ergänzt Dotzer. „Während das Einkommen bei vielen Familien gesunken ist, sind die Mieten auf hohem Niveau geblieben, gerade in Regensburg.“

Ob Anspruch auf Wohngeld oder andere Unterstützungsleistungen besteht, ist immer von der jeweiligen Situation der Familie abhängig. „Gerade bei Angestellten und Selbstständigen gibt es große Unterschiede. Deshalb empfehlen wir eine Beratung, um sich einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen“, so die Expertin. In den Beratungsgesprächen nehmen sich Gabriele Dotzer und ihre Kolleginnen viel Zeit für die werdenden Eltern und jungen Familien. „Gerade entstehen innerhalb kurzer Zeit immer wieder neue Gegebenheiten, auch auf gesetzlicher Ebene. Wir beraten und unterstützen deshalb bewusst ganzheitlich: bei Fragen rund um Unterstützungsleistungen, aber auch bei ganz praktischen Dingen.“

Die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas Regensburg sind auch im aktuellen „Lockdown Light“ erreichbar – persönlich, telefonisch oder auch per Online-Beratung. Mehr Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0941/ 799920 oder im Internet unter www.caritas-regensburg.de.

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