Virtuelles Bürgerbüro
Der digitale Service am Landratsamt Regensburg wird stetig weiter ausgebaut

26.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:52 Uhr
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Der Projektstart des virtuellen Bürgerbüros am Landratsamt Regensburg ist geglückt.

Landkreis Regensburg. Seit 4. August steht den Bürgerinnen und Bürgern dieser zusätzliche, digitale Service offen und sie nutzen ihn: 1 148 Sitzungsteilnehmer hat das System bisher gezählt (Stand: 20. Oktober). Die virtuellen Büros waren 29 398 Minuten geöffnet und seit dem Start wurden 656 Meetings von 28 virtuellen Ansprechpartnern abgehalten.

Als Vorreiter hat der Landkreis Regensburg Anfang August die Bandbreite digitaler Dienstleistungen um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt: In Kooperation mit der SWS Computersysteme AG wurde mit dem Virtuellen Bürgerbüro eine Plattform installiert, die Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit den Bediensteten des Landratsamtes ermöglicht. In einer ersten Bilanz stellt Landrätin Tanja Schweiger nun fest: „Wir haben uns als kommunaler Vorreiter zur Verfügung gestellt und die Bürgerinnen und Bürger ziehen mit. Damit geben wir ein gutes Beispiel, wie die Digitalisierung einen Mehrwert für alle bieten kann, wenn man die Chancen aktiv ergreift und nutzt.“ Landrätin Tanja Schweiger kündigte an, das Zusatzangebot des virtuellen Bürgerbüros werde in jedem Fall beibehalten – unabhängig von Infektionsschutzgründen und damit einhergehenden Einschränkungen beim Parteienverkehr.

Neues virtuelles Büro in der Gleichstellungsstelle

Das virtuelle Bürgerbüro startete als Pilotprojekt zunächst in fünf ausgewählten Fachbereichen des Landratsamtes: Und zwar für Beratungsgespräche zum Thema Energieeinsparung/Klimaschutz, Existenzgründung/Wirtschaftsförderung, Gartenkultur und Landespflege sowie für Gespräche der Suchtberatung des Gesundheitsamtes. Auch das Büro von Landrätin Tanja Schweiger ist über das Virtuelle Bürgerbüro erreichbar. Neu hinzugekommen ist nun auch die Gleichstellungsstelle, weitere Fachbereiche aus dem Sozialen Bereich sind in Vorbereitung.

Die Software der Firma SWS, die nach dem geglückten Projektstart in Regensburg, auch weit über die Grenzen Bayerns hinaus im kommunalen Umfeld zum Einsatz kommen soll, wird ständig weiterentwickelt und mit neuen Funktionen ergänzt; zum Beispiel mit der neuen Online-Terminvereinbarung. Hier können die Fachbereiche, die bereits das virtuelle Bürgerbüro nutzen, zusätzliche virtuelle Termine anbieten. Das Landratsamt setzt die Software aber auch in anderer Form ein: Für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ganze Klassen, die sich auf Firmenpraktika im Lebensmittelbereich vorbereiten, ermöglicht das Gesundheitsamt die nötigen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) nun auch als Online-Schulung. Dieses Angebot stößt bei den Schulen auf begeisterte Resonanz und wird gerne angenommen, wo die technische Ausstattung dafür vorhanden ist.

Auch größere Veranstaltungen organisiert das Landratsamt als Videokonferenzen. Bereits in den letzten Bürgermeisterkonferenzen im Großen Sitzungssaal konnten Teilnehmende die Veranstaltung entweder präsent und/oder virtuell besuchen. Und auch die Freiwilligenagentur nutzt diese Lösung für Ihre Veranstaltungsreihe „Vereinsschule“.

Erreichbar ist das virtuelle Bürgerbüro des Landratsamtes über diesen Direkt-Link: www.landkreis-regensburg.de

Hintergrund

Beim virtuellen Bürgerbüro können Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe innovativer Technik eine virtuelle Sprechstunde besuchen, als wären sie direkt vor Ort. Über die Homepage des Landratsamtes ist eine Übersicht über alle dafür zugänglichen Bereiche mit entsprechenden Öffnungszeiten zu finden. Wenn das gewünschte Büro geöffnet und frei ist, kann sich der Nutzer in einen virtuellen Wartebereich einwählen. Sobald der zuständige Bedienstete frei ist, wird Einlass gegeben und das Gespräch kann sofort beginnen. Um das virtuelle Bürgerbüro zu „betreten“, benötigt man einen Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon beziehungsweise Headset oder ein Smartphone mit jeweils einer Internetverbindung. Kosten entstehen den Bürgerinnen und Bürgern durch die Nutzung der digitalen Sprechstunde nicht.

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