Vorhaben der Stadt
Bebauungsplan Westhafen – Schallgutachter schauen sich Bestandsituation an

11.09.2020 | Stand 24.07.2023, 23:04 Uhr
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Die Stadt Regensburg führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274 Westhafen/Ölhafen mit der Vertiefung von Gutachten weiter. Durch den Bebauungsplan soll die zukünftige Entwicklung des Gebietes zwischen Marinaquartier und Odessa-Ring gesteuert werden. Parallel soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

Regensburg. Bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anfang 2019 sind die planerischen Herausforderungen deutlich genannt worden. Es muss das Ziel sein, die gewerbliche und hafentypische Nutzungen sowie etliche Bestandswohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich zu fassen. Eine wesentliche und zentrale Aufgabe ist die Bearbeitung des Themas Schall. Hierzu hat die Stadt Regensburg die Möhler + Partner AG als unabhängigen Schallgutachter beauftragt.

Für das Hafengebiet soll zunächst eine Bestandsanalyse der Geräuschentwicklung erfolgen, das heißt, der tatsächliche und genehmigte Geräuschbedarf der einzelnen Betriebe wird ermittelt. Darauf aufbauend werden Lärmkontingente erarbeitet, die die schalltechnische Verträglichkeit der Betriebe mit der schutzbedürftigen Nachbarschaft im Bestand und bei zukünftigen Neuansiedlungen oder Erweiterungen von Betrieben sicherstellen sollen.

Zur Ermittlung der Bestandssituation werden Mitarbeiter der Möhler + Partner AG in der kommenden Woche vom 14. September an im Hafengebiet vor Ort sein. Zudem werden an alle Gewerbebetriebe, Unternehmen und Firmen Erhebungsbögen zur Abfrage der aktuellen Betriebsnutzung versandt.

Die Stadt Regensburg weist zur Verarbeitung der Daten auf Folgendes hin: Personen- und unternehmensbezogene Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, wie dies für das Schallgutachten erforderlich ist, wie dies aufgrund rechtlicher Vorgaben erlaubt ist oder woraus eine gutachterliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei der Erstellung des Schallgutachtens wird zudem auf Nennung zum Beispiel von Firmennamen verzichtet.

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