Jugendarbeit
Landkreis Regensburg fördert Sport- und Schützenvereine

24.07.2020 | Stand 24.07.2023, 18:22 Uhr
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Um die Jugendarbeit in den Vereinen zu fördern, unterstützt der Landkreis Regensburg die Sport- und Schützenvereine mit Mitglieder- und Übungsleiterzuschüssen. Für das Haushaltsjahr 2020 genehmigte der Kreisausschuss bei seiner Sitzung vom 20. Juli eine Fördersumme von mehr als 300.000 Euro für Sport- und Schützenvereine im Landkreis Regensburg.

Landkreis Regensburg. Darüber hinaus ermächtigte das Gremium Landrätin Tanja Schweiger, ab dem Jahr 2021 – analog zu den Haushaltsansätzen – die jährlichen Mitglieder- und Übungsleiterzuschüsse für die Sport- und Schützenvereine unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszuzahlen.

Im Haushaltsjahr 2020 werden insgesamt 304.935,66 Euro an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. Die Verteilung ist wie folgt:

Sportvereine

An 120 Sportvereine wird ein Betrag in Höhe von 292.916,92 € ausbezahlt.

Für 27 Sportvereine ergibt sich kein direkter Zuschuss, da es sich hier um Kleinbeträge von weniger als 100 Euro handelt. Die Kleinbeträge, insgesamt 707,88 Euro, werden an den BLSV für die Jugendförderung ausbezahlt.

Schützenvereine

An 28 Schützenvereine wird ein Zuschuss mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 7.947,93 Euro ausbezahlt.

Für 99 Schützenvereine ergibt sich kein Zuschuss, da es sich dabei um Kleinbeträge von weniger als 100 Euro handelt. Die Kleinbeträge, insgesamt 3.362,93 Euro, werden an folgende fünf Schützengaue und -verbände weitergeleitet: Oberpfalz und Donaugau (2.583,60 Euro), Juragau (549,34 Euro), Regentalgau (113,88 Euro), Labergau (62,52 Euro) und Oberpfälzer Schützenbund (53,59 Euro).

Die Bezuschussung erfolgt – in Anlehnung an die Fördergrundsätze des Freistaates Bayern – in Form von Vereinspauschalen, die nach sogenannten Mitgliedereinheiten berechnet werden. Für diese Mitgliedereinheiten bilden die Mitgliederzahlen sowie die Übungsleiterlizenzen die Bemessungsgrundlagen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre werden zehnfach, Übungsleiterlizenzen 650-fach und Zusatzlizenzen 325-fach gewertet. Die sich hieraus errechneten Mitgliedereinheiten werden mit dem jährlich neu zu ermittelnden Fördersatz bezuschusst. Der Fördersatz je Mitgliedereinheit ergibt sich, indem der entsprechende Haushaltsansatz durch die Summe aller Mitgliedereinheiten dividiert wird. Durch Multiplikation der Mitgliedereinheiten jedes Vereins mit dem Fördersatz errechnet sich der jeweilige Zuschussbetrag. Kleinbeträge unter 100 Euro werden nicht direkt an den jeweiligen Verein ausbezahlt, sondern an die Bayerische Sportjugend im BLSV beziehungsweise an die jeweiligen Schützengaue und -verbände für die Jugendförderung.

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