Förderung
Wichtiger Hinweis für die Beantragung der Vereinspauschale 2021

22.07.2020 | Stand 24.07.2023, 23:36 Uhr
−Foto: n/a

Alle Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, werden auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 als gültig angesehen.

Landkreis Regensburg. Wie das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mit Schreiben vom 9. Juli mitgeteilt hat, sind und waren aufgrund der Corona-Pandemie Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Deshalb werden zur Entlastung der Lizenzinhaber und der betreffenden Vereine alle Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig gewesen sind, auch für die Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise förderberechtigt sein.

Fragen zur Vereinspauschale beantwortet gerne Veronika Scherer unter der Telefonnummer 0941/ 4009173 oder per Mail an veronika.scherer@lra-regensburg.de. Allgemeine Informationen zur Vereinspauschale des Freistaats Bayern findet man im Internet unter www.landkreis-regensburg.de (Landratsamt, Abteilungen und Sachgebiete, Abteilung S1-Kommunalrecht, Sachgebiet S12, Vereinspauschale des Freistaats Bayern).

Regensburg