Kundenandrang
Zwischenfazit nach zwei Wochen neuer Öffnungszeiten in der Zulassungsstelle

21.07.2020 | Stand 24.07.2023, 14:38 Uhr
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Vor gut zwei Wochen, am 6. Juli, wurden die Öffnungszeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Landratsamtes geändert. Die Führerscheinstelle hat wieder wie vor der Corona-Zeit geöffnet. Die Zulassungsstelle ist an den Vormittagen wieder „für jedermann“ offen, mit der Einschränkung, dass nur so viele Wartenummern vergeben werden, wie auch bis Mittag abgearbeitet werden können.

Landkreis Regensburg. Von Montag bis Donnerstag, jeweils nachmittags, bleibt es in der Zulassungsstelle beim bisherigen System der vorherigen Terminvereinbarungen. Insgesamt wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle vom 6. bis zum 17.Juli insgesamt 4.678 Vorgänge bearbeitet, darunter 2.369 Zulassungsvorgänge, 1.410 Außerbetriebsetzungen sowie 899 weitere Verwaltungsvorgänge. In den beiden Vergleichswochen des Vorjahres waren es 3.927 Vorgänge, davon 1.872 Zulassungen, 1.199 Außerbetriebsetzungen und 856 weitere Verwaltungsvorgänge. Dies ergibt einen Zuwachs bei den Gesamtvorgängen von 19,1 Prozent, bei den Zulassungen um 26,6 Prozent, bei den Außerbetriebsetzungen um 17,6 Prozent und bei den weiteren Verwaltungsvorgängen um 5 Prozent.

„Eine sehr gute Leistung des Zulassungsteams“, so der Leiter der Zulassungsstelle im Landratsamt, Karl Remling, „vor allem wenn man bedenkt, dass das um knapp 20 Prozent höhere Arbeitsaufkommen mit dem gleichen Personalbestand bewältigt wurde wie letztes Jahr.“ Ursächlich für den derzeit großen Kundenandrang in der Zulassungsstelle, so Remling, seien zwei sich überlagernde Effekte: zum einen die Nachwirkung der corona-bedingten Rückgänge im Kfz-Gewerbe, zum anderen steigende Zulassungszahlen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zum 1.Juli.

„Selbstverständlich versuchen wir alles, um die Wartezeiten, die es noch gibt, möglichst gering zu halten. Alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz.“ Die neuen Öffnungszeiten hätten zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung des Kundenaufkommens geschaffen. Bei Fahrzeug-Abmeldungen von Kunden gebe es ohnehin keine Begrenzung der Wartenummern. Ebenso könnten Händler und Zulassungsdienste – wie im übrigen auch schon während der Corona-Zeit – ihre Vorgänge ohne Terminvereinbarung auf den eigens eingerichteten Händler-Schaltern abwickeln.

„Solange die Vorgaben des Infektionsschutzes bestehen, können wir in der Zulassungsstelle nicht zu normalen Öffnungszeiten wie vor Corona zurückkehren. Deshalb müssen wir, wie alle anderen Zulassungsstellen auch, einen Kompromiss finden zwischen den weiterhin bestehenden Anforderungen des Infektionsschutzes und dem berechtigtem Interesse der Kunden, mit möglichst wenig Wartezeit Vorgänge in der Zulassungsstelle erledigen zu können“, so Karl Remling abschließend.

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