Nach vorheriger Terminvereinbarung
Persönliche Gesprächstermine sind im Jobcenter wieder möglich

02.06.2020 | Stand 03.08.2023, 16:01 Uhr
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Seit Ausbruch der Covid19-Pandemie hat das Jobcenter den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aufs Notwendigste eingeschränkt. Wenn möglich, sollten auch weiterhin Anliegen schriftlich, telefonisch oder per Mail erledigt werden.

Landkreis Regensburg. Für wichtige Anliegen ist ab sofort ein persönlicher Besuch im Jobcenter nach vorheriger Terminabsprache wieder möglich. Wichtige Anliegen sind in erster Linie Neuantragsstellungen oder finanzielle Notlagen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter den Nummern 0941/ 89936-111 (für allgemeine Anliegen oder Rückfragen)

0941/ 89936-222 (für Neuantragsstellungen oder finanzielle Notlagen) oder per Mail an Jobcenter-LK-Regensburg@jobcenter-ge.de, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Meine Leistungen laufen aus, was ist zu tun?

Bisher war es notwendig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialschutzpaket die Bedingungen auch hierfür vereinfacht: Endet Ihr Bewilligungszeitraum zwischen 31. März 2020 und (einschließlich) 30. August 2020, brauchen Sie derzeit keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ihre Leistungen werden einmalig automatisch auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungsabschnittes weiter bewilligt - vorausgesetzt, Ihre persönliche und finanzielle Situation ist gleichgeblieben. Sollten Änderungen eintreten, teilen Sie uns diese umgehend mit.

Wo kann ich mich zum Thema Arbeitslosengeld II (Hartz IV) selbst informieren?

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website www.arbeitsagentur.de ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld II veröffentlicht, unter anderem einen digitalen Lotsen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II selbst zu prüfen oder die Antragsvordrucke, die direkt online ausgefüllt und ans Jobcenter gesendet werden können.

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