Hinzuverdienst
Bayerns Wirtschaftsminister kommentiert Bundestagsbeschluss zur Kurzarbeit

26.03.2020 | Stand 03.08.2023, 6:46 Uhr
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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den Bundestagsbeschluss zu neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter grundsätzlich gelobt, die Umsetzung müsse jetzt aber praktikabel und schnell erfolgen. „Ich bringe mich da persönlich ein“ so Aiwanger.

Bayern. „Das ist eine gute Lösung für Beschäftigte und Betriebe. Ich bin froh, dass der Bundestag unsere Forderungen umgesetzt hat. Kurzarbeiter können jetzt hinzuverdienen, um Einkommenseinbußen zu vermeiden. Betriebe können flexibel zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Dies hilft in besonders wichtigen Bereichen wie zum Beispiel der Lebensmittelversorgung. Dort gibt es aktuell gleichzeitig Auftragsspitzen und Personalengpässe. Wir brauchen hier jede Arbeitskraft. Jetzt brauchen wir zeitnah eine praktikable Umsetzung.“

Die Sonderregelung ist wegen der Coronakrise beschlossen worden. Sie soll befristet vom 1.April bis 31.Oktober gelten. Nach bisheriger Regelung wird bei Kurzarbeit ein Hinzuverdienst aus einer Zweitbeschäftigung, die erst nach Eintritt in die Kurzarbeit aufgenommen wird, vollständig auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Der Bundesrat muss der Sonderregelung am Freitag, 27. März, noch zustimmen.

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