Justiz
Joachim Wolbergs will weiter kämpfen – Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes angekündigt

22.08.2019 | Stand 13.09.2023, 0:20 Uhr
−Foto: n/a

Mikrofon reiht sich an Mikrofon – das Interesse an einer Pressekonferenz, zu der der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Regensburg einlädt, ist nach wie vor ungebrochen. Und so fanden sich auch am Donnerstag, 22. August, zahlreiche Medienvertreter ein, um aus erster Hand zu erfahren, was Joachim Wolbergs von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Regensburg hält. Das Verwaltungsgericht hatte Wolbergs‘ Antrag auf Aufhebung der Suspendierung am 20. August abgelehnt.

REGENSBURG Joachim Wolbergs wird nicht müde, seine Geschichte immer und immer wieder zu erzählen. Vermutlich ermöglicht ihm genau das momentan, den Kampf nicht aufzugeben. Denn auch am Donnerstag wurde deutlich: „Es gab nur zwei Optionen: aufgeben oder kämpfen. Ich habe mich fürs Kämpfen entschieden“, so Wolbergs. Und so werde er auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Regensburg nicht hinnehmen. Nach dem „faktischen Freispruch“, so wertet Wolbergs das Urteil des Landgerichtes vom 3. Juli, hatte er Klage eingereicht auf Aufhebung der Suspendierung: Diese hatte die Landesanwaltschaft nach seiner Verhaftung ausgesprochen. Zudem wurden seine Bezüge als Oberbürgermeister um 50 Prozent gekürzt. Nach dem Urteil vom 3. Juli hatten sich Wolbergs und seine Anwälte erhofft, dass die Suspendierung aufgehoben wird. Die Landesanwaltschaft hatte dies zeitnah verneint, am Dienstag, 20. August, entschied dann auch das Verwaltungsgericht gegen Wolbergs.

Zum ab dem 1. Oktober anstehenden Prozess kündigte Wolbergs an, am Montag, 26. August, ein Schreiben zu veröffentlichen, das zeige, dass er kein „feiger Politiker“ sei, der sich vor Entscheidungen drücke. Wolbergs hatte im September 2016, also während der laufenden Ermittlungen, die Genehmigung für den Bau einer Halle im Gebiet „LAGO A3“ an der Kremser Straße erteilt. Das soll ihm nun zum Verhängnis werden. Der zweite Fall, der verhandelt wird, ist noch kurioser, hier hat derjenige, der Wolbergs bestochen haben soll, einen Strafbefehl akzeptiert, die Verteidiger des Betroffenen hatten erklärt, dass sie die rechtliche Wertung des Strafbefehls für falsch halten, insbesondere den Vorwurf der Bestechung, „angesichts der erheblichen persönlichen Belastungen und Umstände einer Hauptverhandlung und im Interesse gerade auch seines Unternehmens haben wir Herrn D. gleichwohl geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren“. Auch das könnte Wolbergs am Ende bei seinem eigenen Prozess schaden.

Wolbergs äußerte sich auch zur Einstellung des Verfahrens gegen seinen Amtsvorgänger Hans Schaidinger. Hier war am Mittwoch, 21. August, mitgeteilt worden, dass „der Nachweis, dass der Beschuldigte Schaidinger während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister Vorteile des Bauunternehmens bzw. dessen Inhabers und Geschäftsführers im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung entgegengenommen hat, nicht zu führen“ sei. „Ich freue mich für meinen Amtsvorgänger und seine Familie, dass ein Stück Martyrium vorbei ist“, so Wolbergs. Er hoffe, dass Schaidinger wieder ein Stück weit Lebensfreude zurückfinden könne.

Regensburg