Das Landgericht informiert
Revision eingelegt – Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und Franz W. wollen Urteile prüfen lassen

10.07.2019 | Stand 13.09.2023, 3:01 Uhr
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Nach dem Urteil vom 3. Juli im so genannten Wolbergs-Prozess haben Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und Franz W. Revision eingelegt. Darüber informierte der Pressesprecher des Landgerichtes Regensburg am Mittwochmorgen, 10. Juli.

REGENSBURG Weiterhin teilt er mit, dass die Frist zur Fertigstellung des schriftlichen Urteils am 30. Oktober 2019 endet. „Inwieweit diese Frist ausgeschöpft werden muss, ist im Moment noch nicht absehbar“, so Thomas Polnik weiter. Nach der Zustellung des Urteils bleibt den Revisionsführer dann ein Monat lang Zeit, ihre Revisionen zu begründen. „Die Revisionsbegründungen werden jeweils der Gegenseite zur Abgabe einer möglichen Gegenerklärung zugestellt. Nach Eingang der Gegenerklärung, spätestens nach Ablauf der dafür geltenden Wochenfrist, ordnet die Vorsitzende die Übersendung der Akten an das Revisionsgericht an. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof“, erklärt Polnik. Die Übersendung der Akten erfolgt dabei durch die Staatsanwaltschaft. Zunächst werde die Staatsanwaltschaft Regensburg die Akten dem Generalbundesanwalt zuleiten, der sie dann zusammen mit seinem Antrag dem Bundesgerichtshof vorlegen wird. „Zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Generalbundesanwalts erhält die Verteidigung rechtliches Gehör. Den restlichen Ablauf des Revisionsverfahrens bestimmt der Bundesgerichtshof. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, lässt sich nicht prognostizieren“, schildert Polnik den Ablauf des Verfahrens.

Am Mittwoch, 3. Juli, war der suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Regensburg in zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden worden, blieb aber straffrei. Volker Tretzel wurde wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Frist beträgt drei Jahre. Tretzel muss zudem insgesamt mehrere hunderttausend Euro an einige gemeinnützige Organisationen zahlen. Franz W. hat sich als Organisator der Spenden als Mittäter schuldig gemacht, er wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Norbert Hartl wurde freigesprochen, es hat keine Tat des Joachim Wolbergs gegeben, zu der Hartl hätte Beihilfe leisten können.

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