Wolbergs-Prozess
„Immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“ – Freispruch für Norbert Hartl gefordert

14.06.2019 | Stand 13.09.2023, 3:00 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Endspurt im Prozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (ehemals SPD, jetzt „Brücke“), Bauträger Volker Tretzel, Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl und Franz W.. Am Donnerstag, 13. Juni, folgte als viertes und letztes das Plädoyer von Tim Fischer. Er vertritt Norbert Hartl in dem fast 60 Verhandlungstage andauernden Prozess vor dem Regensburger Landgericht.

REGENSBURG Regensburg. In nur etwa 45 Minuten hatte Anwalt Tim Fischer am Ende alles gesagt, was es noch zu sagen gab. Sein Fazit: Es hat keine rechtswidrige tat von Joachim Wolbergs gegeben, zu der Norbert Hartl Beihilfe hätte leisten können. Und so forderte Fischer Freispruch für seinen Mandanten, der immer „nach bestem Wissen und gewissen“ gehandelt habe.

Vorangegangen war dem Antrag auf Freispruch eine Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft und den Ermittlern. Die Staatsanwaltschaft habe versucht, „relativ munter“ die Themenkomplexe zu vermischen und eine Unrechtsvereinbarung zu konstruieren, „die es nicht gibt“. Die Staatsanwaltschaft habe sich letztlich „verrannt“. Fischer führte aus, dass es die Haupttat, zu der Hartl angeblich Beihilfe geleistet habe, gar nicht gebe, das habe aus seiner Sicht auch die Beweisaufnahme ergeben. Norbert Hartl sei gebeten worden, sich um die Konzeptausschreibung für das Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne zu kümmern. Dabei habe er mit BTT, also dem Unternehmen des Mitangeklahten Volker Tretzel, aber auch mit weiteren Bauträgern und Fachleuten Kontakt gehabt, so Fischer. Die „Hinzuziehung entsprechenden Sachverstands ist zulässig und üblich“, so Fischer weiter. Gerade auch dann, wenn solch eine Konzeptausschreibung in einer Stadt das erste Mal durchgeführt wird. Der Kriterienkatalog für die Vergabe sei zudem weder unternehmerfreundlich noch auf das Unternehmen BTT zugeschnitten gewesen, das habe sich auch aus einigen Aussagen im laufe des Prozesses ergeben.

In Sachen SSV Jahn Regensburg gebe es zu bedenken, dass Volker Tretzel „in sein eigenes Invest investiert hat“. Tretzel habe den Jahn bereits seit 1999 unterstützt. Auch sie nie eine Verknüpfung zwischen dem Engagement beim Jahn und irgendwelchen Vergaben hergestellt worden. Auch zeitlich passe der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hier nicht, bereits am 9. November 2015 sei die Erhöhung festgestanden. Eine Mail vom 29. November 2015 werde nun als Unrechtsvereinbarung gewertet. „Das macht zeitlich keinen Sinn“, so Fischer. Die Staatsanwaltschaft wolle diese Unrechtsvereinbarung konstruieren und habe hier „Jagdeifer“ an den Tag gelegt. Insgesamt sei „unfair“ an das Ermittlungsverfahren herangegangen worden. Dies belege zum Beispiel eine Vernehmung seitens der Polizei, die die Aussage enthält, dass der Verwaltung im Regensburger Rathaus klar gewesen sei, dass es bei der Vergabe des Nibelungenkasernen Areals auf BTT hinauslaufe.Jener zeuge dementierte dies vor Gericht und erklärte, er habe keine Möglichkeit gehabt, den entsprechenden Aktenvermerk einzusehen. Der Zuständige Polizeibeamte habe dann vor Gericht angegeben, man habe Angst gehabt, dass der Zeuge das Dokument so nicht unterschreibt, wie es formuliert worden war. Die Staatsanwaltschaft müsse dazu beitragen, dass so etwas nicht passiert, so Fischer. „Da müssen Sie die Ermittler an die Leine nehmen und kontrollieren!“

Schlussendlich forderte Fischer Freispruch für seinen Mandanten: ES gibt keine vorsätzliche rechtswidrige Tat des Herrn Wolbergs, zu der Herr Hartl hätte Beihilfe leisten können!“

Hartl ist wegen Beihilfe zur Korruption angeklagt, die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Der Prozess geht am Dienstag, 25. Juni, in die vorletzte Runde. Der Verhandlungstag ist für die letzten Worte der Angeklagten vorgesehen. Sollte ein Tag dafür nicht reichen, könnte es am Donnerstag., 27. Juni, weiter gehen. Das Urteil wird für Mittwoch, 3. Juli, erwartet.

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