Medizin
Debatte um Organspende – gilt eine Patientenverfügung schon als Widerspruch?

21.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:32 Uhr
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Der Ausschluss von lebensverlängernden Maßnahmen ist eine häufig gewählte Option in Patientenverfügungen. Eigentlich müssen sich Ärzte an diese halten. Doch was, wenn die Widerspruchsregelung bei Organspenden kommt?

BERLIN/REGENSBURG Die Bundesregierung will die sogenannte Widerspruchs-Regelung bei Organspenden einführen. Hintergrund ist das Verhältnis zwischen Organspendern, also Menschen, die durch einen Unfall beispielsweise ums Leben kamen, und Patienten, die ein Organ benötigen. Derzeit gilt, dass ein Organspende-Ausweis vorhanden sein muss oder die Angehörigen den Willen des Hirntoten kennen.

Doch Gesundheitsminister Jens Spahn will dies ändern. Spahn möchte, dass sich jeder Bundesbürger über 18 Jahren erklären muss, ob er Organe spenden will oder nicht. „Deutschlandweit sind über 10.000 Menschen auf den Wartelisten registriert, von denen im Durchschnitt täglich drei aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustands versterben – auch wenn ihnen aus medizinischer Sicht geholfen werden könnte“, so Susanne Körber, Sprecherin der Uniklinik Regensburg. „Noch weitaus mehr Patienten schaffen es aufgrund ihres desolaten Gesundheitszustands erst gar nicht mehr auf die Warteliste.“

Am Uniklinikum Regensburg wurden im vergangenen Jahr insgesamt 91 Organe transplantiert – 34 Nieren, die auch von Lebenden gespendet werden können, sowie 47 Lebern und zehn Herzen.

Die Situation für Menschen, die Organe benötigen, ist aufgrund des Mangels an Organen bedrückend. In den letzten Jahren konnten nur zwei Drittel der Wartelistenpatienten erfolgreich transplantiert werden, ein Sechstel verstarb auf der Warteliste, ein weiteres Sechstel musste wieder abgemeldet werden, weil sie zu krank für eine Transplantation wurden. Das geht aus den Ausführungen der Uniklinik hervor, die wir angefragt haben. Hinzu kommt, dass auch gar nicht alle Patienten gelistet werden, die prinzipiell für eine Transplantation in Frage kommen. So gibt es deutschlandweit zum Beispiel 93.000 Dialysepatienten, davon stehen weniger als 9.000 auf der Warteliste. „In anderen Ländern werden mehr als 50 Prozent aller Dialysepatienten dagegen erfolgreich transplantiert“, so die Sprecherin des Uniklinikums.

Kaum diskutiert wird allerdings, dass auch die Widerspruchs-Regelung auf ein Problem stoßen könnte: Dass nämlich immer mehr Menschen eine Patientenverfügung haben. Genaue Zahlen, wie viele Patienten an der Uniklinik eine Patientenverfügung vorhalten, kann die Sprecherin nicht liefern. Doch der Deutsche Hospitz- und Palliativverband hat 2017 eine Umfrage durchgeführt, wonach in Deutschland mehr als 40 Prozent aller Patienten eine solche Patientenverfügung haben. „Da hier jedoch die Inhalte sehr unterschiedlich sein können, kann daraus kein Schluss gezogen werden, wie viele Patienten lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen“, sagt zwar die Sprecherin der Uniklinik. Doch eines dürfte klar sein: Menschen, die sich mit Patientenverfügungen auseinandersetzen, tun dies zumeist im Hinblick auf die Möglichkeiten der Medizin in den letzten Lebenswochen. Die wenigsten Menschen wollen an einer Maschine am Leben erhalten bleiben.

Klar ist also: Die Patientenverfügung könnte wie ein Widerspruch funktionieren. Fraglich ist aber, was am Ende zählt: Ob ein Widerspruch in dem geplanten Register vorhanden ist, oder die Patientenverfügung. Denn häufig werden eben diese ignoriert. Oder sie sind unwirksam, denn der Fortschritt der Medizin führt dazu, dass die Verfügungen häufig viel zu ungenau sind.

Regensburg