Gericht
Oberlandesgericht Nürnberg wird über neuerliche Wolbergs-Anklage entscheiden

15.03.2019 | Stand 21.07.2023, 10:13 Uhr
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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mitgeteilt, dass die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs eingegangen ist.

REGENSBURG Die Verteidiger haben derzeit Gelegenheit, zu der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg Stellung zu nehmen. Die Frist zur Äußerung läuft noch bis 25. März 2019. Nach Eingang der Stellungnahme bzw. nach Fristablauf wird der Senat über die sofortige Beschwerde beraten. Wann eine Entscheidung des Senats ergehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Sobald das Oberlandesgericht über die sofortige Beschwerde entschieden hat und die Entscheidung den Beteiligten bekannt gemacht worden ist, wird die Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg mit einer weiteren Pressemitteilung die Medien informieren.

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