Nach Landgerichts-Beschluss
Fall Wolbergs – wie kamen diese Vorwürfe eigentlich in eine Anklage?

13.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:36 Uhr
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Der Beschluss des Landgerichts, eine weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs nicht zuzulassen, wirft auch Fragen auf: Wie kommen Vorgänge wie eine angeblich nicht gezahlte Maklercourtage überhaupt in eine Anklageschrift?

REGENSBURG Paukenschlag in der an Überraschungen nicht armen Spendenaffäre: Die fünfte Kammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl will keine Anklage im Fall Immobilienzentrum gegen Joachim Wolbergs nicht zulassen. Damit folgte das Landgericht genau jener Einschätzung, die wir bereits letzte Woche an dieser Stelle berichtet hatten: Dass Spenden gegen angebliche Gefälligkeiten bereits im Fall von Volker Tretzel angeklagt wurde. Für Taten, die in einem Zusammenhang begangen werden, darf man einen Angeklagten aber nicht mehrfach vor Gericht bringen. Genau so sah das nun auch Richter Kimmerl in seinem Beschluss, nämlich „dass bei allen Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen besteht, die schon Gegenstand der seit 24. September 2018 vor der Wirtschaftsstrafkammer (...) laufenden Hauptverhandlung wegen Spenden des Bauteams Tretzel (BTT) aus den korrespondierenden Zeiträumen sind.“ Damit dürften aber auch die anderen beiden Anklagen im Prinzip vom Tisch sein: Denn auch beim Verfahren gegen Martin und Ferdinand Schmack sowie dem Ex-Geschäftsführer eines fränkischen Bauunternehmens geht es um Spenden an Wolbergs SPD-Ortsverein. Aber sicher ist das noch nicht.

Das Landgericht hatte am Montag eine Pressemitteilung herausgegeben, die nicht nur den Beschluss festhält. Auch ein Hinweis lässt aufhorchen – und bestärkt jene Kritiker, die der Staatsanwaltschaft im Wolbergs-Verfahren eklatante Fehler vorwerfen.

Denn das Landgericht sah sich am Montag zu einer „Richtigstellung“ veranlasst. Es geht dabei um den Vorwurf, Wolbergs habe sich eine Wohnung im Candis vermitteln lassen – und sich dabei die Maklergebühren gespart. „Nachermittlungen im Zwischenverfahren haben ergeben, dass auch den anderen Mietern der von Joachim Wolbergs bezogenen Wohnanlage seitens des IZ keine Maklercourtagen berechnet wurden.“

Nachermittlungen im Zwischenverfahren? Wie kann das sein?

Wie kommt so etwas in eine Anklageschrift?

Der Sprecher des Landgerichts Regensburg, Thomas Polnik, sagte auf Anfrage, dass die Verteidigung im Zwischenverfahren weitere Ermittlungen verlangt hatte. Die hatte das Landgericht dann auch angeordnet – erst dann befragte die Staatsanwaltschaft offenbar auch andere Mieter im Candis, ob die Maklergebühren hatten zahlen müssen – und sie hatten nicht.

Bereits im Zusammenhang mit dem Kredit der Sparkasse an Bauträger Tretzel machte die Aussage des Sonderermittlers Bernhard B. vor dem Landgericht stutzig: B. sagte aus, für ihn seien im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Kredit am Ende keine Ungereimtheiten aufgetaucht. Doch wie kam der Kredit dann überhaupt in die Anklageschrift? Dementsprechend bezeichnete auch der Regennsburger Rechtsanwalt Michael Haizmann, der Schmack vertritt, die Entscheidung des Landgerichts gegenüber der Staatsanwaltschaft als „Riesenklatsche. Durch die schwachsinnige Aufspaltung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft selbst die Strafverfolgung unmöglich gemacht.“

In der Tat könnte der Regensburger Staatsanwaltschaft weiteres Ungemach drohen: Denn mehrfach hatte der angeklagte Regensburger Oberbürgermeister die Regensburger Sparkasse aufgefordert, Schadensersatz wegen der Anklage einzuklagen. Parallel klagt Bauträger Tretzel ohnehin schon gegen die Staatsanwaltschaft auf Schadensersatz. Doch das zuständige Verwaltungsgericht sagte auf Anfrage, dass bislang noch kein Verhandlungstermin gefunden wurde.

Am 20. März wird der derzeit laufende Prozess fortgesetzt, dann folgen die Plädoyers. Außer, die Staatsanwaltschaft kann bis dahin eine Entscheidung treffen, ob sie nun den früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger anklagt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müsste Schaidinger noch als Zeuge gehört werden. Bei ihm sind zwei Aktenzeichen anhängig: einmal in Sachen Honorarvertrag mit Tretzel, zum anderen eine Bebauung am Feuerbachweg. Der indes ist direkt bei dem Gelände, in dem es im IZ-Verfahren ging.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Regensburg übrigens mitgeteilt, gegen die Nichtzulassung der Wolbergs-Anklage Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen.

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