Nach Urteil
Weiteres Ungemach für Regensburgs Ex-Kulturreferent - der Staatsanwalt ermittelt

27.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:42 Uhr
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Weiteres Ungemach für den früheren Generalkonservator Egon Greipl: Wie das Wochenblatt erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und auch die Landesanwaltschaft ermittelt.

REGENSBURG/PASSAU Gegen den früheren Generalkonservator Egon Greipl ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie ein Sprecher er Münchner Staatsanwaltschaft I auf Anfrage mitteilte, ist dieses Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Offenbar prüft die Behörde, ob sich Greipl im Zusammenhang mit Werkverträgen der Untreue gegenüber seinem Dienstherren, dem Freistaat Bayern, schuldig gemacht hat.

Das ist aber nicht das einzige Verfahren, das derzeit gegen Greipl läuft: Auf Anfrage bestätigte auch die Landesanwaltschaft, dass dort ein Disziplinarverfahren gegen den Passauer Stadtrat eingeleitet wurde. Die Behörde „kann bestätigen, dass gegen den Ruhestandsbeamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde“, so Robert Kirchmaier, Oberstaatsanwalt bei der Landesanwaltschaft in München. Im Hinblick auf ein vorausgegangenes Verfahren am Verwaltungsgericht Regensburg habe man dieses aber bis auf weiteres „ausgesetzt“, so Kirchmaier weiter. Weitere Angaben wollte die Behörde bislang nicht machen. Greipls Anwalt Markus Kuner hatte bereits angekündigt, gegen das Urteil vom 18. Januar in Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof in München zu ziehen. Die Regensburger Richter hatten Greipl zu Schadensersatz in Höhe von 730.000 Euro verurteilt. Dabei attestierten die Richter Greipl, der von 1999 bis 2013 oberster Denkmalhüter war, „grob fahrlässiges Verhalten.“ In seiner Zeit als Leiter der Behörde wurden für die Digitalisierung des Denkmal-Bestandes im Freistaat über 200 Werkverträge abgeschlossen. Der Archäologe Daniel Meixner hatte gegen einen solchen Vertrag geklagt und schon 2010 vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in seinem Urteil befinden, dass Greipl nach dieser Entscheidung auf solche Werkverträge verzichten hätte müssen. Das Gericht hatte zahlreiche Zeugen vernommen, unter anderem einen Rechtsanwalt, der für das Landesamt die Verträge bewerten sollte, aber auch zahlreiche Amtsleiter.

Bis 2013 war Greipls Ehefrau Leiterin der Zentralen Abteilung Z1 und damit Referatsleiterin der Gliederung, die im Landesamt für die Digitalisierung zuständig war. Dann wechselte sie auf einen Posten an der Uni Passau. Das zuständige Wissenschaftsministerium in München erklärte auf Anfrage, die Berufung an die Philosophische Fakultät stehe in keinem Zusammenhang zu den Vorwürfen gegen Greipl.

Archäologe Meixner, der unter Greipl zehn solcher Werksverträge nacheinander abschließen musste und schließlich fest angestellt wurde, hatte sich nach seinen Angaben 2010 auch an den damals zuständigen Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) gewandt. Das Ministerium wollte sich auf Nachfrage zunächst nicht äußern, warum damals keine Konsequenzen trotz der Warnungen gezogen wurden. Eine Sprecherin antwortete auf Anfrage: „Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. Januar 2019 ist das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen“, so die Sprecherin. „Wir bitten um Verständnis, dass wir aus grundsätzlichen Erwägungen und nicht zuletzt aus Rücksicht vor der richterlichen Unabhängigkeit vor einem rechtskräftigen Abschluss zu einzelnen Verfahrensdetails nicht Stellung nehmen.“

Der Ingolstädter Meixner hatte sich bereist 2006 an die damals für den Wahlkreis zuständige Landtagsabgeordnete Christine Haderthauer mit dem Verdacht gewandt, „dass es sich bei den Verträgen um Scheinselbständigkeit handeln könnte. Haderthauer habe damals versprochen, nachzuhaken. Telefonisch habe man Meixner dann aber mitgeteilt, dass „rechtlich alles in Ordnung sei.“ Zumindest das Verwaltungsgericht Regensburg indes hat an dieser Bewertung heute zumindest erhebliche Zweifel geäußert.

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