Stichtag 1. März 2019
Übungsleiterzuschüsse beantragen – Sport- und Schützenvereine können jetzt Anträge stellen

10.01.2019 | Stand 01.08.2023, 12:26 Uhr
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Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2019 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 1. März 2019 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

REGENSBURG Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Dem Antrag sind die gültigen Übungsleiter-Lizenzen im Original beizulegen.

Neben den – aus Mitteln des Freistaates Bayern gewährten – Übungsleiterzuschüssen gibt es auch noch eine Förderung durch den Landkreis selbst. Für diese Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlage dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der „staatlichen“ Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.

Antragsformulare sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Sportförderung, Rubrik: Übungsleiterzuschüsse. Bei Fragen steht Josef Wagner (Telefon: 0941/ 4009245, Mail: josef.wagner@lra-regensburg.de) gerne zur Verfügung.

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