Kurioser Prozess
Reichsbürger will seine Waffen wieder haben

13.11.2018 | Stand 13.09.2023, 0:23 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Regensburg bewilligte eine Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen Landwirt im Landkreis Landshut. Dabei stellte man unter anderem acht Gewehre sicher - die will der Mann, der laut Behörden der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ nahesteht, jetzt zurück.

REGENSBURG/LANDSHUT Kaum ein Gericht ist staatsnäher als ein Verwaltungsgericht. Das liegt daran, dass die Richter häufig zwischen Landratsämtern und sonstigen Behörden, wo sie oft als Justitiare arbeiten, und der Richterbank hin und herwechseln. Dass es gerade das Verwaltungsgericht ist, das sich mit dem Fall des früheren Landwirts Norbert F. (Name geändert, der Redaktion bekannt) beschäftigen muss, macht die Sache durchaus pikant. Denn F. hat sich gegenüber Polizisten selbst als „Reichsbürger“ bezeichnet. Als der Rentner beim zuständigen Landratsamt Landshut auch noch Unterlagen nach dem „ Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913“ beantragt hatte, wurde es den Beamten offenbar zu bunt. Dem einstige Jäger wurde die Waffenerlaubnis entzogen und in seinem Haus in Neufahrn im Landkreis Landshut wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Das Landratsamt Landshut hatte im Dezember 2016 beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Hausdurchsuchung beantragt. Am 7. Dezember 2016 hatten Polizeibeamte aus Rottenburg an der Laaber auf Grundlage eines Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschlusses des Gerichtes das Anwesen des 75-jährigen Rentners in Neufahrn in Niederbayern durchsucht und acht Gewehre, drei Pistolen und eine größere Menge Munition beschlagnahmt. Die Beamten handelten damals sicher auch unter dem Eindruck einer Tat, die jene skurrile „Reichsbürgerbewegung“ überhaupt erst ins Licht der Öffentlichkeit geraten ließ. Im Oktober 2016 hatte ein solcher „Reichsbürger“ nämlich einen Beamten des Spezialkommandos Nordbayern bei einer Wohnungsdurchsuchung in Georgsgmünd erschossen.

Doch der „Reichsbürger“ aus Neufahrn möchte die „waffenrechtliche Anordnung“ offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Beim Verwaltunsgericht Regensburg muss am Dienstag, 13. November, die vierte Kammer darüber entscheiden, ob die Anordnung gegen den Mann rechtswidrig war. Kläger ist der pensionierte Landwirt und seine Frau, Beklagte ist der Freistaat Bayern und die Regierung von Niederbayern.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass der Mann in Verbindung mit der „Reichsbürgerbewegung“ steht. Ob das aber auch für das Verfahren relevant sein wird, ist noch nicht sicher: „Auch die Unterbringung der Waffen könnte dazu führen, dass die Anordnungen des Landratsamtes Landshut nicht zu beanstanden sind“, so ein Sprecher. Das Landratsamt hatte nicht nur die Sicherstellung der Waffen angeordnet, sondern auch die waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz widerrufen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beziffert die Zahl der Reichsbürger in Bayern auf derzeit etwa 4.200. „Hinzu kommen fortdauernd weitere Personen, bei denen die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist“, heißt es von Seiten der Verfassungsschützer. Seit Oktober 2016, als der Fall von Georgsgmünd auch das Gefährdungspotential solcher Täter blutig dokumentierte, wurden bei knapp 300 Reichsbürgern insgesamt 374 Erlaubnisse zum Besitz von Waffen widerrufen.

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