Gesteinsabbau
Antrag auf Genehmigung des Granit-Steinbruchs wurde beim Landratsamt eingereicht

11.10.2018 | Stand 02.08.2023, 20:17 Uhr
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Am Dienstag, 9. Oktober, hat die Fahrner Bauunternehmung GmbH beim Landratsamt Regensburg den förmlichen Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb eines Granit-Steinbruchs bei Ettersdorf (Gemeinde Wiesent) mit einer mobilen Aufbereitungsanlage für das gewonnene Gestein eingereicht, darüber informiert das Landratsamt am Donnerstag, 11. Oktober.

WIESENT Damit beginnt am Landratsamt nun das Verwaltungsverfahren, an dessen Ende eine Entscheidung darüber zu treffen ist, ob dieses Vorhaben genehmigungsfähig ist oder nicht. Am 30. Januar 2017 hatte die Regierung der Oberpfalz das Raumordnungsverfahren für dieses Vorhaben mit einer landesplanerischen Beurteilung zugunsten dieses Projekts abgeschlossen. Der geplante Granit-Steinbruch – so der Tenor – entspreche unter Abwägung sämtlicher betroffener räumlicher Belange bei Beachtung verschiedener Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Dieses für das Vorhaben positiv abgeschlossene Raumordnungsverfahren der Regierung der Oberpfalz war Voraussetzung dafür, dass der Vorhabensträger nun den zweiten Schritt für eine Realisierung seines Vorhabens machen kann, indem er beim Landratsamt Regensburg einen Antrag auf Durchführung eines Genehmigungsverfahrens stellt. Um diesen Genehmigungsantrag beim Landratsamt einreichen zu können, musste der Vorhabensträger eine Reihe weiterer Untersuchungen und Gutachten erstellen lassen. Welche dies waren, ist bei einem sogenannten Scoping-Termin am 16. Mai 2017 im Landratsamt Regensburg festgelegt worden.

Nächste Verfahrensschritte

Das Landratsamt Regensburg hat nun nach Eingang des Antrags und der Antragsunterlagen zu prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hierbei ist unter Beteiligung der betroffenen Fachstellen zunächst zu ermitteln, ob die Unterlagen vollständig und zur Beurteilung des Vorhabens ausreichend sind.

Transparenz

Wie stets betont, wird eine transparente Öffentlichkeitsarbeit zu allen wichtigen Verfahrensschritten stattfinden und so eine kontinuierliche Information der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden. Eine Prognose zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt kann zum Stand heute, also am Beginn des Verfahrens, nicht abgegeben werden.

Regensburg