Spendenaffäre
450.000 Euro Geldstrafe für einen Bauträger und noch ein weiterer Strafbefehl für eine Mitarbeiterin?

08.06.2018 | Stand 13.09.2023, 2:57 Uhr
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Der Strafbefehl gegen einen Immobilienunternehmer in der Spendenaffäre gibt weiter Rätsel auf.

REGENSBURG Nachdem der Unternehmer im Herbst 2017 in Untersuchungshaft genommen wurde, hat er nach eigenen Angaben umfangreiche Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft Regensburg gemacht. Dann akzeptierte er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg über 500 Tagessätze und ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt – wegen Bestechung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und zwei Fällen der Vorteilsgewährung. Wolbergs hatte die Verwaltung gebeten, eine Sondersatzung für das Areal „Auf der Platte“ im Regensburger Stadtwesten „wohlwollend zu prüfen“. Eine Baugenehmigung gab es indes nie.

Lange wurde gerätselt, wie hoch der Preis dafür war, in der Spendenaffäre nicht vor Gericht zu müssen. Gut informierte Kreise haben dem Wochenblatt gesagt, der Tagessatz des Strafbefehls habe sich auf 900 Euro belaufen. Mit einer Gesamtsumme von 450.000 Euro bewegt sich dieser für einen Unternehmer dieser Klasse eher im unteren Bereich. Die Staatsanwaltschaft Regensburg indes möchte sich in der Sache kaum äußern. Auf Anfrage sagte man dem Wochenblatt: „Der Schuldspruch in dem vom Amtsgericht Regensburg gegen einen Unternehmer aus der Immobilienbranche im Rahmen der sog. Spendenaffäre erlassenen Strafbefehl lautet auf Vorteilsgewährung in zwei Fällen und Bestechung. Wegen dieser Delikte wurde eine Strafe verhängt, wobei über die Höhe des Tagessatzes der verhängten Geldstrafe keine weiteren Angaben gemacht werden.“

Hohe Sonderzahlung über 300.000 Euro

Verhaftet wurde der Unternehmer damals, weil die Kripo bei ihren Untersuchungen eine Sonderzahlung an eine Mitarbeiterin gefunden hat. Diese Mitarbeiterin hatte die Spendenüberweisungen getätigt und gegen sie wurde deshalb wegen des Verdachts der Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz ermittelt. Kein Wunder, die Zahlung war ungewöhnlich hoch: Sie belief sich nach Informationen des Wochenblatts auf 300.000 Euro. Zwischenzeitlich soll auch die Mitarbeiterin einen Strafbefehl bekommen haben. Doch auch darüber schweigt sich die Staatsanwaltschaft aus.

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