Anfrage im Landtag
Regensburgs Verwaltungsrichter heben jeden zweiten Asylbescheid auf

21.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:02 Uhr
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In 2016 bemängelten die Richter etwa 50 Prozent der BAMF-Entscheidungen, das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage hervor.

REGENSBURG Wer im prachtvollen Gebäude des Regensburger Verwaltungsgerichts herumschlendert und sich die Sitzungsaushänge ansieht, der lernt viel über die Länder dieser Welt. Als einfacher Zuhörer kann man indes nicht ohne Weiteres durch das Gebäude schlendern, denn seit einigen Jahren herrscht ein hohes Sicherheitsaufkommen an der Tür. Kein Wunder: Die Kammern des Verwaltungsgerichts entscheiden über das Schicksal von Migranten aus aller Herren Länder, lehnen auch Klagen gegen Asylbescheide ab.

Kaum ein Rechtsfeld ist in Deutschland so kompliziert wie das Asylrecht. 230.000 abgelehnten Asylbewerbern standen 24.000 Abschiebungen gegenüber.

Die Zahl der Verfahren am Regensburger Verwaltungsgericht nahm natürlich drastisch zu, als auch die Zahl der Entscheidungen im Bundesamt für Migration beschleunigt wurden. Da das Asylrecht ein sogenanntes Individualrecht ist, also jeder Fall einzeln entschieden wird, muss ein Gericht auch jeden Fall neu entscheiden, wenn er ihm vorgelegt wird. Allein die sicheren Herkunftsländer bestimmt die Politik.

Und da gibt es seit Jahren einen Stillstand und manche Kuriosität. Derzeit haben Medien wie die Bild-Zeitung den Fall des früheren Bodyguards des Terroristen Osama bin Laden im Visier. Der Mann lebt seit 1997 in Deutschland, zusammen mit seiner Familie kassiert er 1.100 Euro monatlich vom Staat. Abgeschoben werden kann der Mann aber nicht, weil er aus Tunesien kommt. Dort droht Terroristen die Todesstrafe – ein Ausschlusskriterium für deutsche Gerichte, auch abgelehnte Asylbewerber abzuschieben.

Einen ähnlichen Fall gab es in Regensburg bereits: der Fall Mouldi Ch.. Der hatte für Al Kaida Geschäfte getätigt, doch zunächst konnte man ihn nicht abschieben, weil er aus Tunesien war. Nach dem Arabischen Frühling, so heißt es, sei er aber ein wichtiger Politiker in Tuneisen geworden. Die Welt ist kompliziert – das deutsche Asylrecht noch viel komplizierter.

Doch zurück zum VG Regensburg: Die Zahl der Verfahren lag bei 5.145 bis zum August 2017 im Hauptsacheverfahren, 6.361 Mal beantragten Asylbewerber vorläufigen Rechtsschutz. 39 Richter in 13 Kammern mussten entscheiden. Die Quoten für 2016: In knapp 40 Prozent der Fälle gaben die Richter den Klagen der Asylbewerber statt, in 4,3 Prozent der Fälle teilweise. In 13,8 Prozent der Fälle gaben sie zudem einem vorläufigen Rechtshilfeersuchen statt. Das bedeutet konkret: Die Hälfte aller Bescheide wurde zumindest teilweise aufgehoben.

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