Über Einkaufsmärkten
Alternativen im Wohnungsbau – Überbauung von Einkaufsflächen und Parkplätzen

11.04.2018 | Stand 20.07.2023, 14:46 Uhr
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Die Stadtratsfraktion der SPD möchte zusammen mit ihren Koalitionspartnern von B90/Die Grünen, FWR und FDP Wohnungsbau über Einkaufsmärkten und Parkplätzen prüfen lassen. Dies haben die Fraktionen am Dienstag, 10. April, mit einem Schreiben an Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer angesprochen.

REGENSBURG Sie beantragen, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob und gegebenenfalls welche Parkplätze an Lebensmittel- oder Baumärkten und welche Firmenparkplätze grundsätzlich für eine Überbauung zur Wohnnutzung herangezogen werden könnten. Ferner soll geprüft werden, an welchen Standorten eine Überbauung von Einzelhandelsflächen möglich wären. Soweit danach möglich, soll mit Eigentümern frei stehender Lebensmittelmärkte verhandelt werden mit dem Ziel, eine Wohnbebauung über den Einzelhandelsflächen und beziehungsweise oder über den Parkplätzen zu realisieren. Schließlich möchte die Rathauskoalition noch vor Jahresende einen Ergebnisbericht vorgelegt bekommen.

Der SPD Fraktionsvorsitzende Klaus Rappert erläutert hierzu: „Regensburg braucht dringend neue und bezahlbare Wohnungen. Um dieses Ziel zu verfolgen, hat die Stadt 2016 die Wohnbauoffensive gestartet. Wir wollen diese Ansätze erweitern und auch dreidimensional denken: Auf Parkplätzen und über vielen Supermärkten könnten auch in Regensburg neue Wohnungen entstehen – zusätzlich zur bisherigen Nutzung.“

Andere Städte haben bereits erste Schritte in diese Richtung getan. München hat mit einem Stelzenhaus am Dantebad gezeigt, dass man Wohnungsbau neu und innovativ denken und mit attraktiven Mietenpreisen zeitnah realisieren kann. Ein großer Discounter geht in Berlin den Weg, alte Filialen abzureißen, um über neuen Filialen, die am selben Standort eröffnet werden, Wohnungen zu bauen. Viele Städte lassen aktuell die Parkplatzüberbauungen für Wohnzwecke prüfen.

„Auch in Regensburg gibt es zahlreiche Einzelhandelsobjekte und Kunden- wie Mitarbeiterparkplätze, bei denen grundsätzlich eine Weiterentwicklung der Bebauung denkbar erscheint. Diese Chance sollte genutzt werden, bietet sie doch die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen ohne weitere Flächenversiegelung zu schaffen“, merkt Rappert an.

Soweit baurechtlich eine Überbauung möglich ist, soll dabei eine Nutzung für Wohnzwecke vorrangig sein. Eine gewerbliche Nutzung für Büros und/oder Praxen im Rahmen von Parkplatz- oder Einzelhandelsüberbauungen kommt daneben in Frage, wenn z.B. aufgrund der Lärmsituation eine Wohnnutzung nicht realisierbar wäre.

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