Bluttat
Afghane ersticht einen Fünfjährigen – wie der Staat mitschuldig wurde

29.11.2017 | Stand 13.09.2023, 0:25 Uhr
−Foto: Foto: WDR/Melanie Grande

Die Staatsregierung antwortet zu den Umständen der Tat von Arnschwang: Wie konnte es sein, dass ein brandgefährlicher Afghane zusammen mit einer Mutter und ihren beiden kleinen Kindern in der Unterkunft lebte? Ein totes fünfjähriges Kind klagt den Staat an.

ARNSCHWANG Es war ein tragischer Mord, eine Bluttat, die viele Menschen in der Region erschütterte: Am Samstag, 3. Juni, geriet ein 41-jähriger Afghane mit einer 47-jährigen russischen Mutter in Streit, weil ihre zwei Kinder angeblich zu laut spielten. Tatort war eine Asylbewerberunterkunft in Arnschwang im Landkreis Cham. Was die Frau nicht wusste: Der Mann war zu sechs Jahren Haft wegen gefährlicher Brandstiftung verurteilt worden, trug nach seiner Freilassung Fußfesseln. Der Streit eskalierte: Der Afghane metzelte das fünfjährige Kind nieder und war gerade dabei, die Mutter schwer zu verletzen, als Polizisten die Asylbewerberunterkunft stürmten und den Mann erschossen. Auch Monate später stellt sich nach wie vor die Frage: Wie konnte all das geschehen? Klar war bereits kurz nach der Tat: Der 41-jährige Gewalttäter konnte nicht abgeschoben werden. Zwar handelte es sich bei ihm um einen abgelehnten Asylbewerber, doch weil er im Gefängnis zum Christentum übertrat, entschied das Verwaltungsgericht München, dass er in seiner Heimat Afghanistan mit dem Tod bedroht sei. Nach Arnschwang brachte man den Afghanen, weil dort vorwiegend christliche Asylbewerber untergebracht sind. Man wollte ihn vor muslimischen Flüchtlingen schützen.

Jetzt hat das zuständige bayerische Sozialministerium zusammen mit dem Innenministerium eine Anfrage im Landtag beantwortet, die Hintergründe nochmals dargelegt. Zuständig für die Unterkunft und die Belegung war die Regierung der Oberpfalz mit Sitz in Regensburg. 16 Zimmer für bis zu 32 Personen gab es in Arnschwang, die alleinstehende Mutter war mit ihren beiden Kindern in einem größeren Zimmer mit eigener Nasszelle untergebracht. Dabei hatten die Richter, die den Mann wegen gefährlicher Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilten, auch laut Ministerium seine Gefährlichkeit festgestellt: „Das zuständige Gericht und die weiteren (...) zuständigen Stellen gingen bei Haftentlassung von einem hohen Rückfallrisiko gegenüber der geschiedenen Ehefrau sowie weiteren Familienangehörigen aus“, heißt es in der Antwort. Die Konsequenz daraus war die Fußfessel.

Unfassbar aber ist, wie der Mann in das gleiche Heim kam wie die Mutter und ihre zwei Kinder: Das geschah nämlich auf Bitten der Münchner Polizei, dem Kommissariat 22, zuständig für häusliche Gewalt. Die Polizei schrieb im September 2014 an die Regierung von Oberbayern, der Mann solle bitte in Nordbayern, fern von seiner Ex-Frau untergebracht werden. Und das in einer Unterkunft ohne Muslime, da er wiederum bedroht wäre. Das Ministerium behauptet, lediglich die Unterkunft in Arnschwang sei in Frage gekommen. „Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten vor Ort war eine Trennung der Wege zu den Sanitärräumen nicht möglich“, heißt es weiter.

Hausmeister gibt es mehr als Sozialberater

Heftig auch, was das Ministerium auf die Frage antwortet, wie oft eine Sozialkraft zur Verfügung stand: Der Schlüssel lautet, auf 150 Asylbewerber kommt ein Sozialberater. Zum Vergleich: Nur 75 Asylbewerber kommen auf einen Hausmeister.

Was keiner vor Ort wusste, weder Bürgermeister, noch die anderen Asylbewerber: Der Mann fuhr regelmäßig zum Anti-Gewalt-Training und zur Suchttherapie nach Regensburg. Das Ministerium schreibt: „Beide Maßnahmen wurden regulär abgeschlossen.“ Gott sei Dank vermied man wenigstens, „erfolgreich abgeschlossen“ zu schreiben. Dafür wurde extra der Radius der Fußfessel erweitert, damit der Mann – ohne Begleitung – ungestört nach Regensburg pendeln konnte.

Widersprüchlich auch: Das informierte Polizeipräsidium Oberpfalz stufte den Mann nach Auskunft des Ministeriums nicht als gefährlich ein, „insbesondere von Frauen und Kindern in der Gemeinschaftsunterkunft in Arnschwang“. Gleichzeitig aber ordnete man nach einer polizeilichen Stellungnahme am 4. Januar 2017 die Verlängerung der Fußfessel für zwei Jahre an.

Der Bürgermeister von Arnschwang, Michael Multerer, brachte es im Fernsehen bei Sandra Maischberger jedenfalls so auf den Punkt: „Den Hauptvorwurf mache ich dem Staat, weil der ihm die Möglichkeit gab, dass er überhaupt bei uns ist.“

Regensburg