Stadtratsbeschluss
Keine Parkgebühren mehr in der Simbacher Innenstadt

29.01.2018 | Stand 25.07.2023, 1:43 Uhr
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Kein Scherz: Probephase für zwei Jahre startet am 1. April

SIMBACH AM INN In der letzten Stadtratssitzung ging es auch um einen Antrag der CSU-Fraktion zur Aufhebung der Gebührenpflicht für die Nutzung der öffentlichen Parkflächen in der Innenstadt. Bereits in der Vergangenheit führte die Parkregelung im Simbacher Stadtrat zu kontroversen Diskussionen.

Durch die aktuelle Regelung mit Parkscheinautomaten sollte vor allem eine höhere Frequenz auf den öffentlichen Parkflächen erreicht werden, damit Simbacher Geschäftskunden auch freie Parkplätze in zumutbarer Nähe vorfinden. Der engere Innenstadtbereich wurde deswegen seit Frühjahr 2015 mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet.

Dabei wurde festgelegt, dass für die ersten 30 Minuten keine Parkgebühren anfallen und somit den Bürgern Zeit gegeben wird, kleine Besorgungen zu erledigen. Die Höchstparkzeit betrug für den Innenstadtbereich zwei Stunden. Zeitgleich wurde für die äußere Innstraße, die Bachstraße, den Bahnhofsbereich und die Kirchenstraße eine Parkscheibenregelung beschlossen.

Auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans zur Stadterneuerung gab es auch eine Handlungsempfehlung der Fachplaner. So regte Wirtschaftsgeograf Prof. Dr. Werner Gamerith von der Universität Passau an, kostenfreie Parkplätze in der Innenstadt anzubieten, um besonders die inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte zu beleben, da diese Nachteile gegenüber den Fachmarktzentren in Simbach und Braunau mit deren großen Verkaufsflächen und kostenfreien Parkplätzen haben.

Mehrheitlich wurde nun der Antrag beschlossen, der die Gebührenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen aufhebt. Nun wird das Parken auf den bislang von der Gebührenpflicht betroffenen Parkflächen mit einer Parkscheibe geregelt. Dabei bleibt die höchstzulässige Parkdauer zunächst bei der bisherigen Regelung von zwei Stunden bestehen. Laut Stadtverwaltung müssen die Parkscheiben auf die der Ankunftszeit folgenden halben Stunde eingestellt werden. Bei einer Ankunftszeit von 15.35 Uhr muss die Parkscheibe dann auf 16 Uhr eingestellt werden. Damit verlängert sich die mögliche Parkzeit gegenüber der jetzt gültigen Regelung.

Zunächst möchte man mit den vorgenommenen Änderungen Erfahrungen sammeln, um gegebenenfalls durch den Stadtrat Neuregelungen zu beschließen.

Rottal-Inn