Altersfeststellung für Flüchtlinge
Landrat Franz Meyer: „Verpflichtende Kontrolle ist nötig“

23.02.2018 | Stand 20.07.2023, 13:28 Uhr
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Landrat unterstützt Altersfeststellung für junge Flüchtlinge – bereits 2015 von Franz Meyer gefordert

PASSAU Um zu vermeiden, dass Flüchtlinge durch falsche Altersangaben unberechtigt Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, wird jetzt eine gesetzliche Verpflichtung zur Altersfeststellung für alle unbegleiteten Minderjährigen gefordert. Dafür hatte sich Landrat Franz Meyer während des Zustroms von Tausenden von Flüchtlingen bereits 2015 ausgesprochen. Alleine im Landkreis Passau wurden knapp 4.000 unbegleitete minderjährige Jugendliche vom zuständigen Kreisjugendamt registriert.

Und diese Forderung ist nun erneut Thema. Unter anderem hat sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für eine erweiterte gesetzliche Vorgabe mit gleichen Standards in allen Bundesländern stark gemacht, die zur Altersfeststellung bei allen unbegleiteten Minderjährigen verpflichtet.

Das erleichtert die Arbeit der Jugendämter, betont Meyer. Denn das Sozialrecht erlaubt derzeit eine medizinische Altersfeststellung nur, wenn Zweifel an den Angaben der jungen Flüchtlinge bestünden. Das war im vergangenen Jahr bei unter zehn unbegleiteten Flüchtlingen der Fall, erklärt hierzu der Leiter des Passauer Kreisjugendamtes Franz Prügl.

Nach den Worten des Passauer Landrats Franz Meyer würde eine verpflichtende Kontrolle die Arbeit der Jugendämter erleichtern.

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