Landrat unterstützt Forderung
Altersfeststellung für junge Flüchtlinge

23.01.2018 | Stand 24.07.2023, 19:52 Uhr
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Was Landrat Franz Meyer bereits 2015 während der großen Flüchtlingswelle gefordert hat, ist jetzt erneut Thema. So hatte sich unter anderem auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für eine gesetzliche Verpflichtung zu einer medizinischen Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen.

PASSAU Gefordert wird eine erweiterte gesetzliche Vorgabe mit gleichen Standards in allen Bundesländern, die zu einer Altersfeststellung für alle unbegleiteten Minderjährigen verpflichtet. Damit soll vermieden werden, dass Flüchtlinge durch falsche Altersangaben unberechtigt die Privilegien der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können.

Der Passauer Landrat begrüßt diesen mittlerweile bundesweit formulierten Vorstoß auch deshalb, weil eine weitergehende Regelung die Arbeit der Jugendämter erleichtere.

Das Sozialrecht erlaube derzeit eine medizinische Altersfeststellung nur, wenn bei der Inaugenscheinnahme Zweifel an den Angaben der jungen Flüchtlinge bestünden. Ende 2015 wurde diese Regelung im Sozialrecht eingeführt, so der Leiter des Passauer Kreisjugendamtes Franz Prügl. Der Jugendamtsleiter erklärt weiter, dass es zuvor nur eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Altersfeststellung gegeben habe.

Eine Altersfeststellung war in vielen Fällen erforderlich, da nur wenige der Schutzsuchenden Ausweispapiere mitführten. Demnach war das Jugendamt verpflichtet, die Minderjährigen zu versorgen und unterzubringen, wenn eine Gefahr für sie bestand. Seit der Einführung der neuen gesetzlichen Regelung Ende 2015 hatte das Jugendamt mit einer sogenannten qualifizierten Inaugenscheinnahme die Minderjährigkeit festzustellen, wenn dieser Umstand nicht durch Ausweispapiere belegt werden konnte. Dazu wurden die Eingereisten über ihren Werdegang befragt, Auskünfte von Mitreisenden eingeholt und die Person durch jeweils zwei erfahrene Jugendamtsmitarbeiter „in Augenschein genommen“. Und in Zweifelsfällen konnte eben seither eine medizinische Altersfeststellung veranlasst werden.

„Diese Möglichkeit, in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlassen, steht also auch dem Kreisjugendamt offen“, so Prügl, jedoch bestehe aktuell kein Handlungsbedarf. Grund: Trotz der Grenzkontrollen gab es im Landkreisgebiet seit Mitte 2016 keine neuen Aufgriffe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Alle Minderjährigen, die seither im Landkreis Passau in die Bundesrepublik einreisten, waren in Begleitung mindestens eines Erwachsenen. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Thyrnau-Kellberg wurde deshalb zum Jahresende 2016 geschlossen. Für Landrat Franz Meyer stellt diese Situation allerdings eine „Momentaufnahme“ dar. Derzeit könne in seinen Augen niemand seriös die künftige Entwicklung abschätzen.

Aktuell ist die Jugendbehörde des Landkreises Passau für etwa 80 minderjährige Flüchtlinge zuständig. Untergebracht sind diese in Heimen in Vilshofen aber auch in den Landkreisen Deggendorf und Freyung-Grafenau. Ein Teil der Minderjährigen lebt darüber hinaus in betreuten Wohneinrichtungen.

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