Die Stadt Mühldorf informiert
Die Hundesteuer für 2018 wird fällig

25.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:34 Uhr
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Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2018 am 01.03.2018 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.

MÜHLDORF Die Jahressteuer beträgt 50 Euro pro Hund, für jeden weiteren Hund 80 Euro und für Kampfhunde 600 Euro. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10 Euro jährlich erlassen.

Die Steuer ist bis zum 01.03.2018 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104 anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612 305 wenden.

Mühldorf a.Inn