Frist bis 31. Dezember 2017
2500 Euro Entschädigung für Personen, die im 2. Weltkrieg Zwangsarbeit leisten mussten

27.12.2017 | Stand 03.08.2023, 8:50 Uhr
−Foto: n/a

Dass deutsche Zivilpersonen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit leisten mussten, können mit einer einmaligen Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro entschädigt werden. Betroffene sollten schnell machen, denn die Entschädigung wird nur noch bei Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2017 anerkannt. Auch Hinterbliebene haben ein Recht auf dieses Geld!

LANDKREIS Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2015 werden Zwangsarbeiter, die kriegs- oder kriegsfolgenbedingt wegen ihrer deutschen Staats- oder Volksangehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 zu Zwangsarbeit verurteilt worden sind, mit einer einmaligen finanziellen Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro entschädigt.

Für den Erhalt der Anerkennungsleistung ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der unter www.bva.bund.de/Zwangsarbeiter zu finden ist.

Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2017 gerichtet werden an:

Bundesverwaltungsamt – Außenstelle Hamm

Uentroper Weg 2

59071 Hamm

Zu beachten ist:

Ist die von der Zwangsarbeit betroffene Person nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2015 verstorben, können auch der hinterbliebene Ehegatte oder ein hinterbliebenes Kind die Leistung beantragen.

Mühldorf a.Inn