Viehtransporte
Landrat stoppt Kuh-Export nach Usbekistan

29.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:40 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: gerardkoudenburg/123RF

Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut will Tierexporte in bestimmte Länder nicht mehr genehmigen. Aktuell hat es den Export einer trächtigen Kuh nach Usbekistan untersagt. „Das kann ich persönlich nicht mehr mittragen“, sagt Landrat Peter Dreier.

LANDSHUT Rund 5000 Kilometer sind es bis nach Usbekistan. Eine lange Reise für einen Viehtransporter, der dafür mehrere Tage lang unterwegs ist. Das einer trächtigen Kuh zuzumuten, ist in den Augen des Landshuter Landrats Peter Dreier (FW) Tierquälerei. Dem Zuchtverband Mühldorf hat das Veterinäramt am Landratsamt deshalb den Export aus dem Landkreis Landshut in das zentralasiatische Land verboten bzw. ein dafür nötiges „Vorzeugnis“ verweigert. Der Fall könnte eine Grundsatzdiskussion auslösen. Das Veterinäramt am Landratsamt in Landshut will in Zukunft seine Zustimmung zu solchen Exporten nämlich grundsätzlich verweigern.

Besagtes „Vorzeugnis“ ist laut Dreier nötig, damit Tiere von den Höfen zu den jeweiligen Viehvermarktungszentren, zum Beispiel in Mühldorf, gebracht werden können. Nach Zustimmung eines weiteren Veterinärs vor Ort kann der Export dann starten. Das jeweils zuständige Veterinäramt handelt dabei im sogenannten übertragenen Wirkungskreis für den Freistaat Bayern.

Die Behörde in Landshut will in Zukunft aber an Transporten in Länder, die Tausende von Kilometern entfernt liegen oder aus denen es Berichte über Tierquälereien gibt, nicht mehr mitwirken. Vorzeugnisse werden in solchen Fällen nur noch ausgestellt, wenn es vom zuständigen Ministerium eine eindeutige Handlungsanweisung gibt. Soll heißen: Die Verantwortung soll der Freistaat übernehmen.

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