Pandemie
Schwellenwert von 50 im Landkreis Kelheim überschritten – weitere Maßnahmen ab 30. Oktober

29.10.2020 | Stand 20.07.2023, 22:18 Uhr
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Der Landkreis Kelheim hat am Donnerstag, 29. Oktober, laut RKI den Schwellenwert von 50 Infektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 56,9 überschritten. Die Nennung auf der entsprechenden Liste des Gesundheitsministeriums, die die Rechtswirkungen ab dem Folgetag auslöst, ist am Donnerstag erfolgt.

Landkreis Kelheim. Ab Freitag, 30. Oktober, 0 Uhr, gelten damit die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte ab einem Inzidenzwert von 50.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 gelten folgende Regeln

Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen begrenzt.

Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen.

Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 28. Oktober, Nr. 33-5300-Allgv, ist weiterhin gültig.

Corona-Hotline des Landratsamtes Kelheim auch am Wochenende erreichbar

Auf Grund der steigenden Covid 19-Infektionszahlen erweitert das Landratsamt Kelheim die Erreichbarkeit der Corona-Hotline. Ab sofort ist die Hotline auch am Wochenende unter der Telefonnummer 09441/ 2073112 erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag, Samstag und Sonntag von 8 bis 12 Uhr. Die Mitarbeiter der Corona-Hotline haben keinen Zugriff auf die Befunde von Testungen. Die Befundmitteilung bei durchgeführten Corona-Tests erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden mit Hilfe der Corona-Warn-App oder per Email vom Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Brief. Sollte das Coronavirus nachgewiesen werden, nimmt das Gesundheitsamt selbstständig telefonisch Kontakt mit dem Betroffenen auf. Es wird dringend darum gebeten, die Corona-Hotline nicht für Fragen zur Kontaktverfolgung zu benutzen. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt durch telefonische Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit den Betroffenen.

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