„Ein gutes Signal“
Der Landkreis Kelheim bekommt 100.000 Euro aus dem Topf der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen

10.10.2018 | Stand 02.08.2023, 20:22 Uhr
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„20 Kommunen in Niederbayern erhalten fast 20 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Dienstag, 9. Oktober, im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel“, hob Füracker hervor.

NIEDERBAYERN Bayernweit erhalten 146 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen- bzw. Stabilisierungshilfen. 14 Städte und Gemeinden in Niederbayern werden 2018 mit über 17 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Sechs niederbayerische Landkreise erhalten insgesamt 2,7 Millionen Euro: Landkreis Deggendorf 300.000 Euro, Landkreis Freyung-Grafenau 1,1 Millionen Euro, Landkreis Kelheim 100.000 Euro, Landkreis Passau 100.000 Euro, Landkreis Regen 600.000 Euro, Landkreis Rottal-Inn 500.000 Euro. Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.

Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2018 ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung, sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwenden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Kelheim