Bundesverwaltungsgericht
Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl sagt, „wir brauchen gute Alternativen statt Verbote“

27.02.2018 | Stand 20.07.2023, 12:25 Uhr
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Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Kommunen grundsätzlich Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen müssen, wenn sich die Schadstoffkonzentration an bestimmten Straßen nicht anders senken lasse, führt nach Meinung des Bayerischen Gemeindetags zu einem massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

ABENSBERG/BAYERN „Kommunen dürfen nicht für die Versäumnisse der Autoindustrie haftbar gemacht werden“, sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht nur über die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart verhandelte, habe die Entscheidung dennoch deutschlandweit Auswirkungen. Für jede Stadt, in der Grenzwerte überschritten werden, können jetzt Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw als Option in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Wir brauchen gute Alternativen statt Verbote. Fahrverbote in deutschen Städten sind nicht im Sinne der Kommunen. Verschiedene Zonen, Blaue Plaketten, Fahrverbote für einzelne Autos – all diese Formen der Ausgrenzung einzelner Fahrzeugarten gefährden die Innenstädte als Lebensader der Kommunen. Denn derartige Maßnahmen verhindern nicht nur Privatfahrten mit Dieselfahrzeugen, sondern auch etwa den Liefer- und Behördenverkehr und Fahrten von Einsatzkräften wie Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei. Sie gehen zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern, Pendlern und Touristen, von Handel und Gewerbe. Fahrverbote sind eine Gefahr für ein pulsierendes Leben in den Zentren der Kommunen.“

Gleichwohl führe kein Weg daran vorbei, dass die Luft in den Städten und Gemeinden wieder sauber werden muss. Das kürzlich vom Bund initiierte Sofortprogramm zur Luftreinhaltung reiche dazu nicht aus. Denn es lege den Schwerpunkt auf Änderungen im Mobilitätsverhalten, die erst mittelfristig wirksam werden. Daher müsse der Bund als nationale Instanz des Umweltschutzes umgehend ein Programm zur Umrüstung von Dieselmotoren der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 auflegen. „Der Feldversuch des ADAC hat bewiesen, dass eine solche Nachrüstung mit Katalysator-Systemen technisch machbar und finanziell darstellbar ist“, betonte Brandl. Bezahlen müssen dies die Autohersteller, die die Schadstoffmisere durch den Einbau von Abschaltsoftware herbeigeführt hätten. „Es ist Aufgabe des Bundes, die Firmen dafür in die Pflicht zu nehmen oder notfalls selbst einzuspringen“, so Brandl. Auf keinen Fall dürfen die Besitzer von Diesel-Pkw mit diesen Zusatzkosten belastet werden.

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