Antrag der Freisinger Mitte
Flexible Arbeitszeiten für städtische Beschäftigte

01.12.2017 | Stand 03.08.2023, 23:12 Uhr
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Die Anforderungen der Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber haben sich verändert.

FREISING Der demografische Wandel stellt den öffentlichen Dienst vor neue Herausforderungen. So gestaltet es sich zunehmend schwieriger, Stellen mit gut qualifizierten Fachkräften zu besetzen. Sowohl der Wunsch nach einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld als auch ein genereller Wertewandel hin zu einer angemessenen Work-Life-Balance prägen seit einigen Jahren den Arbeitsmarkt in Deutschland.

Die meisten Beschäftigten bei der Stadt Freising stehen in einem auf strenge Kernarbeitszeiten ausgelegten Beschäftigungsverhältnis, das sich in vielen Fällen nicht betrieblich begründen lässt. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Vorbildcharakters der Stadt Freising als bedeutsamer Arbeitgeber in der Region nicht zeitgemäß und insbesondere bei höher qualifizierten Mitarbeitern, die mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und persönlichem Einsatz ihren Aufgaben nachgehen, kontraproduktiv.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Freisinger Mitte eine Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität für bei der Stadt Freising beschäftigte Personen, beispielsweise durch die Einführung eines Vertrauens- oder Funktionszeitmodells innerhalb der jeweiligen Abteilungen.

Ein entsprechendes Arbeitszeitmodell kann sich nachweislich positiv auf die Produktivität auswirken. So kann einerseits flexibel auf das jeweils vorhandene Arbeitspensum reagiert werden. Andererseits sorgt ein hohes Maß an Zeitsouveränität insbesondere bei qualifizierteren Mitarbeitern für ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein sowie eine Erhöhung von Motivation, Eigeninitiative und Konzentration.

Gerade aber im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ganz grundsätzlich ein den jeweiligen Lebensumständen entsprechendes Selbstmanagement, kann eine angenehme betriebliche Arbeitszeitkultur zu einer erhöhten Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeiter führen.

Freilich ist hinsichtlich der zu gewährleistenden Funktionsfähigkeit bestimmter Arbeitsbereiche – etwa Abteilungen mit Besucherverkehr – keine vollumfängliche Abschaffung von verpflichteten Anwesenheitszeiten möglich. Nach Meinung der Freisinger Mitte ist eine deutliche Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität bei einem Großteil der Beschäftigungsverhältnisse realisierbar. Dort, wo sich Kernarbeitszeiten nicht betrieblich begründen lassen, können durch eine Abschaffung bzw. Minderung dieser deutliche Vorteile sowohl für die Beschäftigten als auch die Stadt Freising entstehen.

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