Straßenausbausatzung
Machen sich Gemeinderäte und Bürgermeister strafbar?

22.01.2018 | Stand 24.07.2023, 19:36 Uhr
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Nach Auffassung von Rechtsaufsichtsbehörden und Rechnungsprüfungsämtern könnten sich Gemeinderäte und Bürgermeister von Gemeinden, die keine Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt, aber trotzdem Straßen saniert haben, wegen Untreue strafbar gemacht haben.

DEGGENDORF Die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbausatzungen hat laut Dr. Georg Meiski, 1. Vorsitzender der Freien Wähler im Landkreis Deggendorf, noch weitere interessante Aspekte ans Tageslicht gebracht. Nach Auffassung von Rechtsaufsichtsbehörden und Rechnungsprüfungsämtern sollen sich demnach nämlich Gemeinderäte und Bürgermeister von Gemeinden, die keine Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt, aber trotzdem Straßen saniert haben, wegen Untreue strafbar gemacht haben.

„Tatsächlich hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Freispruch von Gemeinderäten, denen Untreue vorgeworfen wurde, aufgehoben und an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, mit dem Hinweis, dass Gemeinderäte bei Nichteinführung eine Untreue begehen können“, weiß Dr. Meiski, der selbst Richter ist.

In Bayern und auch im Landkreis Deggendorf haben viele Gemeinden keine Straßenausbausatzung. „Wenn also die Auffassung von Rechnungsprüfung und des OLG Naumburg zutrifft, würden sich in Bayern möglicherweise tausende von Bürgermeistern und Gemeinderäten strafbar gemacht haben“, befürchtet Dr. Meiski. Ob das zutrifft, will er im Rahmen der Aufstellungsversammlung eines Stimmkreisbewerbers der Freien Wähler zur Landtagswahl mit dem Vortrag

„Die Strabs und der untreue Gemeinderat

Wie rechtschaffende Bürger zu Straftätern werden“

am Donnerstag, 25. Januar, um 19.30 Uhr in Plattling, Bischofshof, untersuchen und näher hinterfragen.

Deggendorf