Neuerungen
Keine Zettelwirtschaft mehr bei der Steuererklärung

12.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:36 Uhr
−Foto: Foto: Hannes Lehner

Anlage EÜR, Anlage § 34a EStG - für viele gleicht die jährliche Steuererklärung böhmischen Dörfern. Zumindest eins wurde zum 1. Januar erleichtert: Man muss keine Belege mehr einreichen.

DEGGENDORF Alle Jahre wieder beginnt für die Steuerbürger zu Beginn eines Jahres das Sammeln der Belege für die Einkommensteuererklärung. Um Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können, mussten Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereicht werden. Ab dem kommenden Jahr muss man jedoch grundsätzlich keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt senden. „Bereits für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 gilt diese Erleichterung“, teilt Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder mit. Die Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden. „Die Finanzverwaltung vereinfacht damit die Abgabe der Steuererklärung weiter“, findet Söder.

Rund 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Bayern werden bereits über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. „Damit hat sich seit 2011 die ELSTER-Quote in Bayern nahezu verdoppelt. Bayern ist Vorreiter in Sachen Digitalisierung und E-Government in Deutschland“, freut sich der Minister. Die elektronische Steuererklärung spiele dabei eine bedeutende Rolle. ELSTER wird in Bayern für den Bund und alle Länder entwickelt und betrieben.

Außerdem gelten nun auch neue Regeln für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf weist Peter Gruber, der Leiter des Finanzamtes Deggendorf, hin.

Ab dem 1. Januar 2018 können die Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR sowie Anlage § 34a EStG nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an das Finanzamt.

Zudem sind künftig die Anlage EÜR und gegebenenfalls die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.

„Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt“, so der Chef des Deggendorfer Finanzamts. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Peter Gruber, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.

Deggendorf