Vor der Kür:
4 Dinge, die vor einem Hauskauf von Privat Pflicht sind

04.02.2020 | Stand 01.08.2023, 13:03 Uhr
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Auch in Häuser kann man sich verlieben. Und wenn das passiert, setzt häufig der Verstand nicht minder stark aus als wenn das Herz an einem Menschen hängenbleibt. Dabei sind auch beim schönsten Häuschen einige Dinge zwingend notwendig.

„Provisionsfrei von Privat“. Es gibt wohl nur wenige Sätze, die das Herz eines Haussuchenden höher schlagen lassen. Ein Häuschen, das vielleicht haargenau dem entspricht, was man sich schon immer erträumt hat. Und dann auch noch ohne Makler und sonstige „Störer“. Das einzige, was diese Romanze trüben könnte, ist die derzeitige Immobiliensituation. Denn Häuser, egal ob brandneu oder uralt, sind derzeit unglaublich begehrt. Der Druck zur Schnelligkeit, um nicht von anderen Interessenten ausgebootet zu werden, ist dementsprechend stark. Doch so mancher vergisst vor lauter immobiler Frühlingsgefühle dabei sämtliche Selbstschutzmaßnahmen. Denn so gut Haus und vielleicht auch Preis wirken, es gibt Dinge, die sind auch beim Privatkauf ein absolutes Muss.

1. Ein Blick vom Experten

Warum wird ein Haus verkauft? Häufig, weil der letzte Besitzer schlicht und ergreifend das Zeitliche gesegnet hat und niemand aus dem Kreis seiner Erben eine Verwendung hat – vielleicht gibt es auch so viele Erben, dass ihnen nichts anderes übrigbleibt, als das Haus zu veräußern und die Kaufsumme untereinander aufzuteilen.

Genau hier setzt der Hauskäufer-Verstand häufig aus: Man schaut sich das Haus an und lässt seinem inneren Architekten freien Lauf. Nicht hilfreich dabei ist es, wenn die privaten Verkäufer selbst keine großen Immobilienexperten sind und nur aus dem Nähkästchen plaudern. Da wird dann erzählt, wie der Opa das Haus gebaut hat, wie es sich darin lebte – alles zwar schön, aber kaum ein Privatverkäufer kann ordnungsgemäß taxieren, was „der Opa“ an dem Haus warten ließ, was verwendet wurde, was warum wie gut gealtert ist.

Letztendlich wird das Haus auf diese Weise zu einer „Katze im Sack“, die je nach Alter viele Überraschungen der unschönen Sorte bergen kann – manchmal in einem Maß, das einen Käufer völlig ruiniert.

Das Hinzuziehen eines (Alt-)Bausachverständigen ist deshalb dringend angeraten – das wäre es übrigens auch, wenn es einen Makler gibt. Denn der Gutachter ist eine nüchtern bewertende Drittpartei, die nicht von Kauf und Verkauf profitiert. Natürlich, das kostet einige hundert Euro, kann aber selbst mit einem simplen Kurzgutachten Fehlentscheidungen für ein Vielfaches dieser Kosten verhindern und Probleme aufdecken, die sonst keiner der Parteien bewusst waren.

2. Ein sauberer Kreditvergleich

Häufig genug erfährt man auf Umwegen, dass ein Haus zu verkaufen ist – der berühmte „Kollege eines Schwagers“. Oft sogar, bevor das Haus auf den offiziellen Markt gelangt – wenn man die Immobilie an jemand aus dem engeren Umfeld veräußern kann, statt an einen Fremden, warum nicht?

Solche Infos produzieren jedoch Eile. Denn schließlich will man möglichst einen Vorvertrag abschließen, bevor dutzende andere Interessenten hinzukommen, die heutzutage mit einem öffentlichen Anbieten einer Immobilie einhergehen. Der große Fehler: Einfach zur Hausbank gehen, weil man weiß, dass man dort in jedem Fall einen Kredit bekommt.

Natürlich, man kann den Verkäufern dadurch schnell nachweisen, dass man das Haus auch finanzieren könnte und so alle anderen potenziellen Interessenten ausschließen, bevor sie überhaupt zur Konkurrenz werden. Für sich selbst macht man so allerdings die Sache häufig viel teurer, als es notwendig wäre.

Tatsache ist, dass man heute auch unabhängig Online Kredite vergleichen kann. Mit weniger Aufwand, als man für einen Gang zur Hausbank betreiben müsste, bekommt man hier die gleichen Nachweise – bloß kann man die für sich besten Konditionen auswählen, statt in der Eile auf das erstbeste Angebot setzen zu müssen.

3. Schriftliches Festhalten von Eckdaten

Hauskäufe von Privat an Privat laufen umso weniger förmlich ab, je näher beide Parteien sich stehen. Das muss nicht einmal ein echtes Bekanntenverhältnis sein; es genügen auch der gleiche Arbeitgeber, der gleiche Wohnort und ähnliche Faktoren, um alles ein wenig intimer zu machen.

Auch dabei lauert eine Gefahr: Man tendiert dazu, Vereinbarungen weniger „dienstlich“ zu handhaben. Da erklärt der Verkäufer vielleicht jovial „wir räumen das alles noch aus“ oder „den schönen alten Küchenschrank gibt’s als Dreingabe dazu“ und man besiegelt es per Handschlag.

Doch auch wenn dieser Handschlag nach wie vor dieselbe Rechtsgültigkeit wie ein schriftlicher Vertrag hat, bedeutet er doch in vielen Fällen Ärger – denn ihm fehlt die unabänderliche Nachweisbarkeit. Zu oft kommt es hinterher vor, dass der eine angeblich etwas falsch verstanden habe, der andere etwas ganz anders gemeint haben will. Und vielleicht wurde etwas versprochen, was gar nicht gehalten werden kann, weil ein Dritter Ansprüche erhebt.

Dagegen gibt es nur eine Lösung: Alles schriftlich festhalten. Es reicht schon ein handschriftliches Dokument auf einem College-Block, wenn untendrunter Datum und die Unterschriften beider Parteien stehen. Bloß sollte man niemals etwas ohne Papier als rechtssicher ansehen, das ist es oft nur in der Theorie.

4. Vergleiche vor Ort

Mal angenommen, man bekommt ein Haus von 1965 mit brandneuer Heizungsanlage, neuen Fenstern und großem 1000-Quadratmeter-Garten für 120.000 Euro angeboten. Für die meisten Menschen würde das nach einem absoluten „Kampfpreis“ klingen, den sie in der derzeitigen Situation gar nicht weiter hinterfragen.

Doch abermals lauert selbst bei derart attraktiven Preisen eine Gefahr. Denn ganz ähnlich wie viele Autoverkäufer den Preis ihres Wagens vollkommen falsch und häufig zu hoch ansetzen, sieht es auch bei privaten Immobilienverkäufern aus.

Viele nehmen ihr Bauchgefühl als Grundlage, höchstens ergänzt um ein Bewertungstool aus dem Netz. Leider ist das oft viel zu wenig – denn natürlich sind auch solche Tools nicht perfekt und das laienhafte Bauchgefühl war schon immer ein schlechtes Eichmaß für eine Preisgestaltung.

Bedeutet, egal wie gut einem der Preis auch erscheinen mag, man sollte sich zuvor immer die Mühe geben, vor Ort ein wenig das allgemeine Preisniveau des Marktes zu sondieren – auch das geht im Netz über die einschlägigen Immobilienportale. Und vielleicht sollte man im Zweifelsfall bei einem Makler anrufen und ihn um seine Einschätzung bitten – nicht alle werden diese äußern, ohne davon finanziell zu profitieren, aber „fragen kostet nichts“ und selbst wenn man als Antwort nur ein „Ja, der Preis ist angemessen“ oder „Nein, der Preis ist zu hoch/tief“ ohne weitere Details bekommt.

Fazit

Ein Haus von Privat angeboten zu bekommen, verführt oft zu Hektik und weniger sorgfältigem Vorgehen. Sei es aus rein menschlicher Nähe zum Verkäufer oder auch Eile, weil man ein Objekt unbedingt möchte, bevor es auf den offiziellen Markt gelangt. Und so verständlich beides auch ist, so falsch wäre es doch, dem nachzugeben. Auch beim Hauskauf von Privat muss man Standards einhalten, um zu verhindern, dass man sich selbst schadet – denn derartiger Ärger kann die Liebe zum schönsten immobilen Schmuckstück nachhaltig ruinieren.

Bildnachweis: unsplash.com © Annie Spratt