Anhebung der Hebammenvergütung rückwirkend zum 15. Juli 2017
Karl Holmeier: 'Hebammen helfen – wir helfen Hebammen'

10.10.2017 | Stand 31.07.2023, 10:13 Uhr
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Der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier, informiert über den Schiedsspruch der Schiedsstelle zwischen den Hebammenvertreterinnen und den gesetzlichen Krankenkassen. Nach langjährigem Streit konnte am 5. September 2017 ein Konsens gefunden werden.

SCHWANDORF Karl Holmeier: „Hebammen sind für die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien unverzichtbar. Hebammen helfen und wir helfen Hebammen! Die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene Maßnahmen unternommen, um neben der Absicherung der Hebammen auch künftig eine flächendeckende Versorgung mit der Hebammenhilfe sicherzustellen und den werdenden Müttern die Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten. Der Kompromiss, der zu einer Erhöhung der Hebammenvergütung für die im Vergütungsverzeichnis aufgeführten Leistungen um 17 Prozent rückwirkend ab dem 15. Juli 2017 führt, ist ein sehr gutes Signal.“

Die Situation der Hebammen ist seit Jahren ein sehr emotional diskutiertes Thema. „Die Union hat sich immer im Rahmen der Möglichkeiten für die Versorgung und Absicherung der Hebammen und damit für die Familien mit Neugeborenen eingesetzt“, so Holmeier. Zu Beginn des Jahres 2012 wurde gesetzlich klargestellt, dass die Krankenkassen die steigenden Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammen berücksichtigen müssen. Des Weiteren wurden für Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, zum 1. Juli 2014 zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um einer finanziellen Überlastung durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen.

Die zum gleichen Termin erfolgten Prämiensteigerungen für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe wurden mit insgesamt 2,6 Mio. Euro ausgeglichen. Holmeier ergänzt: „Zudem erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, seit Anfang Juli 2015 auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Entlastung der Hebammen bei der Finanzierung gestiegener Haftpflichtprämien geleistet. Damit wird auch der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe gefördert.“

Darüber hinaus wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zum Jahresbeginn 2016 geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Diese Regressforderungen waren in der Vergangenheit eine Ursache für den Anstieg der Haftpflichtprämien. Folglich könnte der Regressverzicht einen weiteren Anstieg bremsen und Hebammen finanziell entlasten. Zusätzlich erhalten Unternehmen den Anreiz, wieder mehr Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten.

Auf Basis der geänderten Gesetzeslage haben sich der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern (VKB) im Juni 2017 auf eine vierjährige Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrags bis Mitte 2021 zu guten Konditionen geeinigt. Die vereinbarten Prämiensteigerungen für Hebammen mit Geburtshilfe sind moderat (2018: sieben Prozent, 2019: sechs Prozent, 2020: fünf Prozent) und es ist eine erhebliche Anhebung der Deckungssumme für Personenschäden auf insgesamt zehn Millionen Euro vorgesehen. Damit erhalten freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen Planungssicherheit für die nächsten Jahre und werden hinsichtlich der Gefahr einer persönlichen Haftung entlastet.

Holmeier weiter: „Wir haben uns in dieser Legislaturperiode aber nicht nur für die finanzielle Entlastung der Hebammen eingesetzt. Mit dem Präventionsgesetz haben Familien die Möglichkeit erhalten, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung zukünftig zwölf Wochen statt wie bisher nur acht Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen.“ Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund ärztlicher Anordnung. „Davon profitieren Mütter und Väter, weil sie die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten können.

Zugleich unterstreicht die Regelung die wichtige Arbeit der Hebammen. Wir haben die Situation der Hebammen auf Bundesebene mit der 2012 eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe ‚Versorgung der Hebammenhilfe‘ umfassend beleuchtet. Dabei waren sich die Experten einig, dass der zum Teil geforderte Haftungsfreistellungsfonds ein zu großer gesetzlicher Eingriff in den Versicherungsmarkt darstelle und zudem erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe“, so Holmeier abschließend.

Schwandorf