Exhibitionismus
"Mama, warum zeigt der Mann sein Pipi?" – Exhibitionist muss in Therapie

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 6:29 Uhr
−Foto: n/a

19-Jähriger entblößte sich im Regensburger Stadtpark vor einer Mutter und ihrem Kind. Das Gericht ordnete jetzt eine Therapie an.

REGENSBURG Anfang Juli 2012 war eine Mutter mit ihrem damals dreijährigen Sohn im Stadtpark Entenfüttern, als ein damals 18-Jähriger sie belästigte. Er zog seine Hose herunter und onanierte vor der Frau und ihrem kleinen Sohn, wobei er Blickkontakt zu der Frau aufnahm. "Mama, warum zeigt der sein Pipi", soll der Sohn damals zu seiner Mutter gesagt haben. Jetzt musste sich der Sittenstrolch vor dem Amtsgericht verantworten, zumal er kein unbeschriebenes Blatt ist.

Perverses Handeln war nur auf Frau bezogen

Der Anwalt des Angeklagten räumte gleich zu Beginn der Verhandlung die Tatvorwürfe seines Mandanten ein, aber er betonte, dass das Handeln ausschließlich auf die Frau bezogen gewesen sei, die Anwesenheit des Sohnes hätte keine Bedeutung gehabt. Das Gericht glaubte dem Angeklagten dies und schloss den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern von der Strafverfolgung aus. Nach einem Gutachten durch Prof. Dr. Michael Osterheider von der Forensischen Psychiatrie an der Universität Regensburg liegt kein auffälliger Befund vor, sodass eine Unterbringung nicht nötig sei. Allerdings riet auch er dringend zu einer Sexualtherapie.

Mann wurde schon mehrmals auffällig

Beim Strafmaß musste berücksichtigt werden, dass der junge Mann schon in früheren Fällen mit ähnlichen Delikten aufgefallen sei. Schon Ende 2011 habe er Frauen sexuell belästigt, einmal versuchte er einer Frau zwischen die Beine zu fassen, ein anderes Mal zeigte er einer Frau sein Glied. In einer Verhandlung im letzten Jahr deswegen wurde er zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt – genutzt hat es wenig.

Richterin redete dem jungen Mann ins Gewissen

Da er jetzt wieder in ähnlicher Weise auffällig wurde, musste das Gericht eine andere Gangart einlegen. Richterin Brigitte Müller kannte den Mann noch aus der Verhandlung vom letzten Jahr und befand ihn der exhibitionistischen Handlung für schuldig. Als Strafe muss er vier Tage in den Jugendarrest, er muss 80 Tage gemeinnützige Arbeit ableisten und was der Richterin besonders wichtig war, er muss eine ambulante Therapie machen. Die Richterin redete auf jungen Mann ein, sich Hilfe zu holen: "Sie müssen sich Hilfe holen, damit ihr Leben leichter wird – dann können sie ein normales Leben führen."

Regensburg