Freie Wähler hoffen auf positive Entscheidung
Tanja Schweiger: "Die Studiengebühren müssen fallen"

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 21:59 Uhr
−Foto: n/a

Am Montag, 22. Oktober, fällt der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil zum Antrag der Freien Wähler auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Studienbeiträge. Tanja Schweiger hofft auf einen positiven Ausgang des Verfahrens, nachdem knapp 30.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt wurden, davon alleine 8.000 in der Oberpfalz.

REGENSBURG/MÜNCHEN "Ich bin zuversichtlich, dass sich die Rechtsauffassung der Freien Wähler durchsetzen wird, denn der Artikel 73 der Bayerischen Verfassung – Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt – ist nach Meinung von Fachleuten restriktiv auszulegen." Studiengebühren seien nicht Bestandteil des Staatshaushaltes, sondern dem Körperschaftshaushalt der Hochschulen zuzurechnen.

Tanja Schweiger meint weiter, dass man bei der mündlichen Anhörung am BayVGH durchaus den Eindruck gewinnen konnte, dass sich die Richter die Entscheidung nicht leicht machen werden und die Belange und Zielrichtung eines Volksbegehrens und ihre Auswirkungen für den Haushalt des Freistaates im Kontext sehen und hinterfragt haben. Dann entscheiden die Bürger über die Abschaffung der Studiengebühren, und das ist es doch, was unser Ministerpräsident in letzter Zeit immer öfter fordert, die Mitbestimmung der Bürger.

Die Freien Wähler setzen sich nachdrücklich für die Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern ein, zumal nur noch Bayern und Niedersachsen am Bezahlstudium festhalten. "Von Bildungsgerechtigkeit kann keine Rede sein, wenn in 14 Bundesländern keine Studienbeiträge erhoben werden, die Studierenden hier jedoch bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen müssen", so Schweiger.

Preiserhöhungen für ein Semesterticket, wie derzeit in Regensburg anstehend, oder die vorhandene Wohnungsnot verschärfen die Lage der Studierenden weiter. Der Staat müsse eine kostenlose Erstausbildung gewährleisten. Während der Auszubildende verdientermaßen eine Vergütung erhält, schwebt über dem akademischen Nachwuchs der Kostenhammer. Ebenso muss die Meisterausbildung durch gezielte Unterstützung beispielsweise beim Meister-BAföG finanzierbar werden.

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Zulassung des Volksbegehrens wird am Montag, 22. Oktober 2012, um 14. Uhr verkündet.

Regensburg