Bundestagswahl
Professor Hermann K. Heußner plädiert für Wahlpflicht

10.10.2017 | Stand 31.07.2023, 6:28 Uhr
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Die Zeiten, in denen 90 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, sind seit den siebziger Jahren vorüber.

REGENSBURG Bei den letzten Bundestagswahlen 2013 blieb fast ein Drittel den Wahlurnen fern. Aus Sicht des Juraprofessors Hermann K. Heußner von der Hochschule Osnabrück gefährdet eine derart hohe Wahlenthaltung die Demokratie und den Sozialstaat. Deshalb wirbt Heußner, der an der Beruflichen Oberschule Regensburg zu einem Vortrag eingeladen war, für die Einführung einer Wahlpflicht. Heußner argumentiert, dass eine niedrige Wahlbeteiligung die klassischen Wahlzwecke gefährde: die Legitimation der gewählten Abgeordneten und deren Kontrolle durch die Wählerschaft. Je weniger kontrollieren, desto schwächer wird die Kontrolle. Am Wahltag, dem "Tag der Wahrheit", sei es notwendig, ein möglichst vollständiges Bild der Präferenzen zu erhalten. Um dies zu bewirken, sei die Einführung einer Wahlpflicht ein geeignetes Mittel, welches auch nicht im Widerspruch zu der im Grundgesetz geforderten "freien" Wahl stehe. Schließlich könne man auch bei einer bestehenden Wahlpflicht frei zwischen den verschiedenen Parteien und Kandidaten wählen und notfalls den Wahlzettel ungültig machen.

Obwohl sich Heußner durchaus dessen bewusst ist, dass momentan nur ein Drittel der Deutschen eine Wahlpflicht befürwortet, sieht er darin eine Möglichkeit die Demokratie und den Sozialstaat zu stärken. Neben der besseren Kontrolle und Legitimation wäre mit einer Wahlplicht eine gesteigerte Repräsentation der Unterschicht verbunden, welche heute eine deutlich niedrigere Wahlbeteiligung aufweist als die gebildeten und einkommensstarken Teile der Wählerschaft. Heußner spricht hier von einer "starken sozialen Schieflage der Wahlbeteiligung". Eine Wahlpflicht sei außerdem zumutbar und keine große Belastung, insbesondere, wenn man an andere Bürgerpflichten wie die Abgabenplichten, die Schulpflicht oder die Straßenverkehrsplichten denkt. Und schließlich gebe es andere demokratische Länder mit Wahlpflicht.

Kritischen Nachfragen aus der Zuhörerschaft konnte Heußner sogar noch eine weitere revolutionäre Forderung entgegensetzen. Da laut Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, müsse es auch ein Wahlrecht von Geburt an, ausgeübt von den Eltern, geben. Das Wahlalter sollte von 18 auf 14 Jahre gesenkt werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass die "alten" Politiker Entscheidungen treffen, die auch im Sinne der jungen Generation sind.

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