Justiz
Messerattacke am Kassiansplatz: Ermittlungen gegen Flüchtling vor Abschluss

13.09.2017 | Stand 13.09.2023, 0:20 Uhr
−Foto: n/a

Die Ermittlungen gegen einen damals 23-jährigen Mann aus Syrien stehen vor dem Abschluss: Er soll am 29. März 2017 einen völlig unbekannten 28-Jährigen mit einem Messer attackiert haben. Viele Fragen sind noch offen - etwa: Warum fiel der psychische Zustand des Mannes nicht auf?

REGENSBURG_25BRUNN Ein Flüchtling greift am hellichten Tag, mitten in Regensburg, einen Passanten wahllos mit einem Messer an, sticht ihn nieder. Was bislang so weit weg war, Nachrichten, die erschüttern, traf am 29. März 2017 mitten ins Herz: Ein 23-jähriger Flüchtling aus Syrien hatte die schreckliche Tat am Kassiansplatz in Regensburg begangen und einen 28-jährigen Mann aus der Oberpfalz, den er offenbar zuvor nicht gekannt hatte, angefallen. Ungewöhnlich schnell sprach die Staatsanwaltschaft Regensburg öffentlich davon, dass es sich um eine Tat handeln soll, die wohl aufgrund einer psychischen Störung durchgeführt wurde.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bekanntgegeben, dass die Ermittlungen vor dem Abschluss stehen. Oberstaatsanwalt Markus Pfaller teilte mit: „Das Verfahren betreffend den Messerangriff in der Innenstadt ist noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen stehen vor dem Abschluss.“

Keine psychiatrische Betreuung vor Ort Wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass diese psychische Erkrankung in der Unterkunft des Mannes im Landkreis Regensburg nicht entdeckt wurde, ja, niemand vor dem offenbar gefährlichen Mann warnte, bleibt indes bislang ein Rätsel. Nach Informationen des Wochenblatts war der Mann in Brunn im Landkreis Regensburg untergebracht. Dort wohnte er in einer dezentralen Einrichtung, also genau in einer Umgebung, wie sie immer wieder gefordert wird, weil die engen zentralen Einrichtungen angeblich Aggressionen förderten und angeblich zu eben solchen Taten führen könnten. Wie die Behörden auf Anfrage des Wochenblattes einräumen mussten, gab es eben keine psychiatrische Betreuung vor Ort, diese ist bislang nicht vorgesehen. Das Willkür-Opfer ist übrigens zwischenzeitlich wieder genesen. Ein Fall, der in der unmittelbaren Umgebung geschah und der tödlich endete, war der Mord an einem fünfjährigen russischen Jungen in der Flüchtlingsunterkunft von Arnschwang. Der Täter, ein 41-jähriger Afghane, war bereits wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden, er trug zum Zeitpunkt der Tat Fußfesseln.

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