Amtsgericht Regensburg
Wiederholungstäter: 50-Jähriger zum dritten Mal wegen Beleidigung vor Gericht

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 19:11 Uhr
−Foto: n/a

Weil ein Regensburger eine Richterin im Internet beleidigt haben soll, stand er nun am Donnerstag, 27. April, vor dem Amtsgericht Regensburg. Er wurde der Beleidigung in drei tatmehrheitlichen Fällen beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Folgendes zur Last:

REGENSBURG „Wir sehen hier eine Richterin, die kein Halt vor des Menschen Würde, vor Grund- und Menschenrechten macht. (...) Wir sehen eine Richterin die ihre Macht, ihr Amt mißbraucht“ – diese Worte soll ein Regensburger 2015 auf einer Internetseite über eine Richterin geschrieben haben.

Auf jeden Fall drei Monate lang konnte der Eintrag von jedem in Deutschland gelesen werden. Und damit nicht genug: Der Mann soll die Richterin außerdem als „Ausgeburt menschenverachtenden Handelns“ bezeichnet haben. Auch auf zwei weiteren Internetseiten soll er eine Oberstaatsanwältin und eine Staatsanwältin beleidigt haben. Die Beleidigungen waren für Jedermann einsehbar.

"Aus dem Zusammenhang gerissen"

"Was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hat, ist aus dem Zusammenhang gerissen. Es hört sich auch für mich schrecklich an", gab der 50-Jährige vor Gericht an. Mit einem Kopfnicken bestätigte er dem Richter, die Zeilen geschrieben zu haben. Geschrieben hatte der Angeklagte die betreffenden Worte, nach einem nicht näher bekannten Vorfall im Jahr 2007, bei dem er sich von der Justiz ungerecht behandelt gefühlt hatte.

"Man darf im Internet auf Dinge aufmerksam machen, die man nicht in Ordnung findet. Die Frage ist nur, wie man das macht", so der Richter. Im Bundeszentralregister sind bereits zwei einschlägige Einträge vermerkt. Der Angeklagte hatte sich bereits im Jahr 2013 und im Jahr 2014 der Beleidigung schuldig gemacht.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er dazu bereit sei, die Beleidigungen, die noch immer sichtbar im Netz sind, zu löschen. Er wurde der Beleidigung in drei tatmehrheitlichen Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und muss 400 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Regensburg