"Rechtsaufsichtlicher Hinweis" der Regierung
Vergabe Nibelungenkaserne: 'Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz'

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 17:12 Uhr
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Die Regierung der Oberpfalz hat in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde am Freitag, 21. April, der Stadt Regensburg einen "rechtsaufsichtlichen Hinweis" zur Konzeptausschreibung und der Vergabe eines Wohnbauareals auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne im Jahr 2014 übermittelt

REGENSBURG Darin erklärt die Bezirksregierung, nach Auswertung neuer, von der Staatsanwaltschaft überlassener Unterlagen bewerte sie das Zustandekommen der Konzeptausschreibung und die Grundstücksvergabe für die Wohnbauquartiere WA 1, WA 2 und WA 4 als "gravierenden Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz". Angesichts des Baufortschritts auf diesem Wohnbauareal sei aber "eine Rückabwicklung" ausgeschlossen. Daher könnten die von der Regierung nun kritisierten entsprechenden Stadtratsbeschlüsse vom 24. Juli 2014 (Beschluss Konzeptausschreibung) und 23. Oktober 2014 (Vergabe) im Nachhinein "nicht mehr rechtsaufsichtlich beanstandet" werden, auch könne nicht mehr "ihre Aufhebung verlangt werden".

Bürgermeisterin wird Stadtrat umfassend informieren

Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer erklärte, sie werde am Mittwoch, 26. April, das Stadtratsplenum in öffentlicher Sitzung umfassend über den Inhalt des Schreibens der Bezirksregierung informieren. Dazu gehört insbesondere der Hinweis der Regierung an die Stadt, dass bei Ausschreibungen mit Wettbewerbscharakter "stets die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie die einschlägigen Dokumentationspflichten zu beachten" seien.

In ihrem Schreiben greift die Regierung nochmals die von der CSU-Stadtratsfraktion im November 2014 angestrengte Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt wegen des Verkaufs städtischer Baugrundstücke auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne an ein Regensburger Bauträgerunternehmen auf. Ursprünglich hatte die Bezirksregierung das Zustandekommen des maßgeblichen Stadtratsbeschlusses vom 23. Oktober 2014 zum Verkaufszuschlag nicht beanstandet. Von dieser Haltung rückt die Regierung der Oberpfalz nun ab, da ihr nach eigenem Bekunden "zwischenzeitlich Auszüge aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte" vorliegen.

Daraus gehe hervor, dass es vor der Beschlussfassung im Stadtrat über eine Konzeptausschreibung für die Wohnbaugebiete WA 1, WA 2 und WA 4 "eine Vorinformation und Abstimmung durch den vormaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD mit Verantwortlichen der BTT Bauteam Tretzel GmbH" über diese Konzeptausschreibung gegeben habe. In der Folge sei "zumindest ein Änderungsvorschlag seitens dieses Unternehmens in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt" worden. Der Oberbürgermeister sei beim Versand einer entsprechenden Mail in "CC" gesetzt worden. Die Bezirksregierung lässt allerdings die Frage offen, ob der Oberbürgermeister diese Mail tatsächlich gelesen hat. Gleichwohl geht die Bezirksregierung davon aus, dass dem Stadtrat für seine entsprechenden Entscheidungen "nicht alle maßgeblichen Informationen zur Verfügung standen".

Nach Ansicht der Bezirksregierung stellen die "Vorinformation und Abstimmung von Ausschreibungskritierien" vor den entscheidenden Stadtratsbeschlüssen und vor der öffentlichen Ausschreibung des Grundstücks-Kaufangebots „einen gravierenden Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar"" Einem Bewerber sei "die Möglichkeit eröffnet" worden, "Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorzuschlagen".

Die Bezirksregierung erklärt weiter, es könne "dahingestellt bleiben", ob besagtes Bauunternehmen letztlich die Vergabekriterien am besten erfüllt habe. Zudem sei es unerheblich, ob der entscheidende Stadtratsbeschluss zu Vergabe der Grundstücke vom 23. Oktober 2014 "für sich betrachtet ermessensfehlerfrei erfolgte".

Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer erklärte, sie wolle "alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits in dem besagten Baugebiet Wohnungen gekauft haben oder Wohnungen kaufen wollen, darauf hinweisen, dass sie sich keine Sorgen machen müssen. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich eine Rückabwicklung der Verträge mit dem Bauträger ausgeschlossen". Zudem verweist die Bürgermeisterin darauf, dass "das Schreiben der Regierung der Oberpfalz nun mehr Klarheit in den gesamten Komplex gebracht hat". Sie betont: "Jeglicher Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist völlig unakzeptabel. Aufgrund des Hinweises der Regierung werde ich dem Stadtrat vorschlagen, die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden zu beschließen. Ich danke der Bezirksregierung für ihren rechtsaufsichtlichen Hinweis. Es ist mir ein persönliches Anliegen dafür zu sorgen, dass in Zukunft mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße völlig ausgeschlossen werden können. Darüber werde ich mich demnächst mit dem Ältestenrat des Stadtrats austauschen."

Regensburg