Landgericht Regensburg
Angriff auf Polizisten: Wurde der 19-Jährige durch einen Gehirntumor zum Straftäter?

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:32 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein 19-jähriger anerkannter Asylbewerber aus Afghanistan musste sich seit Montag, 13. März, vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Am Freitag, 7. April, fiel das Urteil gegen den Angeklagten. Es wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

REGENSBURG Im vergangenen Jahr hatte der 19-Jährige sechs bis sieben Mal mit einem Stein auf einen Polizisten eingeschlagen, als dieser versucht haben soll, seine Personalien aufzunehmen. Vorher versuchte der Angeklagte, die Fensterscheiben des Don-Bosco-Heimes in Regensburg mit einem Stein einzuschlagen. Vor Gericht äußerte sich der 19-Jährige nicht zu den Vorwürfen.

Obwohl der 19-Jährige zunächst wegen versuchten Mordes angeklagt war, sieht die Kammer keinen Vernichtungswillen bei dem Angeklagten. Das Gericht kann lediglich gefährliche Körperverletzung mit gefährlichem Werkzeug und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erkennen.

Kein Vernichtungswille für Kammer erkennbar

Des Weiteren waren seine Steuerungsfähigkeit und seine Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich beeinträchtigt. Der Angeklagte leidet entweder an einer bipolaren Störung oder an paranoider Schizophrenie. Auch ein vorhandener Gehirntumor kann als Ursache für sein Verhalten nicht ausgeschlossen werden. Dadurch und durch vorhandene Reifeverzögerungen, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der 19-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.

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