Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung
Schuldig des Meineids: Bewährung für Zeugen im damaligen Mollath-Prozess

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:26 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Emotionales Verfahren: Ein Jahr und zwei Monate Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung – so lautete am Mittwoch, 5. April, das Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen Zeugen aus dem damaligen Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath.

REGENSBURG 2013 hatte der Angeklagte vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages und 2014 vor dem Landgericht Regensburg ausgesagt. In beiden Fällen hat er gelogen. Vor Gericht kommt weiter der Vorwurf des Meineides hinzu, da der Zeuge seine Aussage im Anschluss beeidet hat. Konkret geht es um eine Aussage im Zusammenhang mit einer weiteren Zeugin, der Ex-Frau von Gustl Mollath. Die Anschuldigung der Falschaussage wurde während des Prozesses fallen gelassen. Der Vorwurf des Meineides blieb jedoch bestehen.

Für Mittwoch, 5. April, waren zunächst nur die Plädoyers angesetzt. Die Staatsanwaltschaft stürzte sich dabei auf eine Vorverurteilung des Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und nahm unter anderem diese Tatsache zum Anlass, an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten zu zweifeln.

„Eine Schande, was in unserem Staat abgeht“

Der Staatsanwalt führte aus, dass Mollaths Ex-Frau bei einer Zeugenaussage in einem Vorermittlungsverfahren behauptet hat, dass es das Telefonat, auf dass sich der Angeklagte damals als Zeuge vor Gericht bezogen hatte, nie gegeben hat. Weiter war sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass sich der Angeklagte des Meineids schuldig gemacht hat, und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft führte zu Kopfschütteln bei den Zuschauern. „Das ist eine Schande, was in unserem Staat abgeht“, rief eine Frau aufgeregt und mit Tränen in den Augen.

Im Anschluss daran, führte auch die Verteidigung ihr Plädoyer aus und zeigte sich „entsetzt“ über die Worte des Vorredners. Die Verteidigung war sich sicher, dass die Ex-Frau von Mollath „Dreck am Stecken„ hat und dass Menschen von etwas überzeugt sein können und sich dennoch irren. Sie forderte Freispruch für den Angeklagten und erntete Applaus von den anwesenden Zuschauern. Nach den Plädoyers hatte der Angeklagte das letzte Wort. „Ich habe Gustl geholfen, weil ein riesen Unrecht geschehen ist. Ich helfe, wo ich kann. Die Aussage von Gustls Ex-Frau ist gelogen“, sagte der Angeklagte mit tränenerstickter Stimme.

Hatte Ex-Frau Dreck am Stecken?

Ganz überraschend wurde nur eine Stunde später bereits das Urteil im Prozess verkündet. Der Angeklagte wurde des Meineids schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und muss 5.000 Euro an den Verein Kontakt Regensburg e. V. spenden. Das Gericht äußerte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten.

Gustl Mollath selbst dürfte mit diesem Urteil wohl nicht zufrieden sein. Er hatte sich einen Freispruch für den Angeklagten gewünscht.

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Regensburg