JVA
Flüchtlinge spielen in Bayerns Gefängnissen keine Rolle, Ausländer-Kriminalität schon

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 0:29 Uhr
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Mehr als 42 Prozent der Häftlinge in Bayerns Gefängnissen sind keine deutschen Staatsbürger – das macht Probleme. Die Justiz reagiert darauf mit Kursen für ihr Personal.

REGENSBURG_25BAYERN Flüchtlinge spielen in Sachen Kriminalität in Bayern auch nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Diese Interpretation lässt eine Statistik zu, die vom Justizministerium Ende Dezember 2016 herausgegeben wurde. Gefragt hatte ein SPD-Landtagsabgeordneter, er wollte von der Staatsregierung wissen, welche Nationalitäten, die die jeweils in den bayerischen Justizvollzugsanstalten Inhaftierten aufwiesen. Dabei sind die Zahlen einigermaßen überraschend. Folgt man den seit der Silvesternacht von Köln 2015/2016 aufkeimenden Debatten über Ausländerkriminalität in Deutschland, müsste das Zahlenverhältnis eigentlich ein ganz anderes sein.

Dabei differenziert die Statistik nicht nach Migrationshintergrund: „Allerdings handelt es sich einerseits bei den Inhaftierten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht in jedem Fall um einen Migranten. Andererseits haben zahlreiche Inhaftierte mit einer deutschen Staatsangehörigkeit durchaus einen Migrationshintergrund.“ Da aber noch so gut wie kein Flüchtling aus den Kriegsländern wie Syrien, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben dürfte, kann es nur sein, dass deutsche Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln aus den klassischen Einwanderungsländern wie der Türkei bei den Deutschen mitgezählt werden. Aber auch die Deutschen mit Migrationshintergrund, die aus den ehemaligen Sowjet-Staaten in den 90er Jahren nach Deutschland kamen, haben natürlich deutsche Pässe.

Insgesamt ist das Verhältnis so: „Zum letzten Stichtag am 30. November 2016 hatten von insgesamt 11.165 Gefangenen 4.729 (42,36 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit, wobei 113 Nationalitäten vertreten waren“, heißt es in dem Papier des Justizministeriums. Die JVA Regensburg ist im Prinzip ein reines U-Haft-Gefängnis, es steht also nicht stellvertretend für alle JVA-en in Bayern. Hier sind 70 der Gefangenen Deutsche, die Nähe zur Grenze kann man an den fünf Gefangenen aus Tschechien, fünf aus Bulgarien, vier aus Ungarn und vier aus Polen ablesen. Lediglich zwei Strafgefangene sind aus Syrien. Die JVA Straubing indes ist das Gefängnis, in dem viele Kapitalverbrecher untergebracht werden. Hier sind 501 Gefangene mit deutscher Staatsangehörigkeit, 45 sind Türken, 16 aus dem Kosovo und 15 aus Serbien, zwölf sind aus dem Irak und zwölf Rumänen, zehn aus Italien und neun aus Polen. Insgesamt sind es 730 Strafgefangene.

Häufig stehen Rumänen an zweiter Stelle in Bezug auf die Staatsangehörigkeit. Da dies meistens in Gefängnissen der Fall ist, in der auch Gefangene mit niedrigeren Haftstrafen einsitzen, dürfte es sich dabei um Täter handeln, die von ihrem Heimatland nach Deutschland kommen, um hier gezielt Verbrechen zu begehen und dabei gefasst werden.

Maghrebstaaten spielen in JVAs keine Rolle So sitzen in der JVA Nürnberg 524 Deutsche ein, aber auch 61 Rumänen und 39 Türken. In der JVA Landshut sind von 477 Strafgefangenen 288 Deutsche, 39 Rumänen und 13 Türken. Bemerkenswert ist, dass in keiner JVA die Strafgefangenen aus den Maghrebstaaten eine große Rolle spielen. Einzige Ausnahme ist die JVA Mühldorf mit sieben Marokkanern, fünf Nigerianern, vier Tunesiern, dann folgen ausschließlich Gefangene aus Fluchtländern. Das liegt natürlich daran, dass die JVA das Abschiebegefängnis im Freistaat ist. Hier geht es ohnehin nicht um Täter, sondern um Abschiebehäftlinge.

Der Umgang mit ausländischen Strafgefangenen stellt den Staat und insbesondere die Justizvollzugsbeamten vor nicht unerhebliche Probleme. So heißt es vom Justizministerium: „Gefangene mit Migrationshintergrund stammen zu einem nicht unerheblichen Teil aus Ländern mit gesellschaftlichen Normen und Weltanschauungen unterschiedlichster Ausprägung, die teilweise erheblich von den europäischen Vorstellungen abweichen.“ Und weiter: „Die Bediensteten des Justizvollzugs bedürfen einer erhöhten interkulturellen Kompetenz, um im Umgang mit solchen Inhaftierten mögliche Missverständnisse rechtzeitig zu erkennen und notwendige zusätzliche Unterstützung zielgerichtet leisten zu können.“ Diese würden insbesondere in Vorlesungen innerhalb der Ausbildung vermittelt. Auch besondere Themen werden in der Ausbildung aufgegriffen. So werden regelmäßig Projekttage zum Thema Islamismus in den JVAs veranstaltet.

Zu den Zahlen geht es hier: Link.

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