Prozess
Streit in Asylunterkunft endet mit Messerattacke

11.07.2017 | Stand 21.07.2023, 5:13 Uhr
−Foto: n/a

Nigerianerin (30) wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht - senegalisches Opfer (28) wegen Falschaussageverdacht im Gerichtssaal festgenommen.

WITTIBREUT Der Streit in der Asylunterkunft in Wittibreut zwischen einer 30-jährigen Nigerianerin und ihrem 28-jährigen senegalesischen Zimmernachbarn endete blutig, wenn auch mit überschaubaren Folgen. Trotzdem hat sich die Nigerianerin wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu verantworten. Zum Prozessauftakt gab es dann einen Paukenschlag: Das mutmaßliche Opfer wurde noch im Gerichtssaal wegen des Verdachts der Falschaussage festgenommen.

Laut der von Staatsanwalt Thomas Rauscher vertretenen Anklage kam es zunächst am 8. Juni letzten Jahres in der Gemeinschaftsunterkunft im Zimmer des 28-jährigen Senegalesen zu einem Streit, in dessen Rahmen sich die Nigerianerin zwischendurch auf dem Flur eine 60 Zentimeter lange Leuchtstoffröhre schnappte, sie zerschlug und dann mit dem abgebrochenen Teilstück ins Zimmer zurückkehrte, wobei sie drohte, ihn umzubringen.

Als sich ihr ein Mitbewohner in den Weg stellte, verpasste sie ihm mit der abgebrochenen Leuchtstoffröhre eine Schnittwunde am Unterschenkel. Anschließend, so die Anklage, habe sie sich wieder dem Senegalesen zugewandt und auf ihn mit der Leuchtstoffröhre eingeschlagen, wobei sie wieder drohte, ihn zu töten. Der 28-Jährige erlitt mehrere Schnittwunden, ehe die Nigerianerin zunächst von ihm abließ.

Zur Eskalation sei es dann am nächsten Morgen gegen 9 Uhr gekommen, so die Anklage: Die 30-Jährige habe sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern geschnappt, sei dann zielgerichtet mit dem Messer in der erhobenen Hand in das Zimmer des Senegalesen gegangen und habe den auf seinem Bett sitzenden 28-Jährigen töten wollen.

Mehrfach habe sie geschrien: „I will kill you!” Allerdings habe der Zimmernachbar mit beiden Händen nach dem Messer bzw. nach der Hand der Nigerianerin gegriffen, festgehalten und ihr das Messer mithilfe eines anderen Asylbewerbers abgenommen. Damit habe er ein Zustechen verhindert, sich aber eine kleine Schnittverletzung am kleinen Finger der linken Hand zugezogen.

Die Staatsanwaltschaft geht in davon aus, dass die 30-Jährige in Tötungsabsicht handelte. Der Anklagevorwurf lautet deshalb u.a. auch auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Zum Prozessauftakt räumte die 30-Jährige über eine Erklärung ihrer Verteidigerin Heidi Pioch zwar ihre Ausraster und die Verletzung der beiden Mitbewohner ein, ließ aber eine Tötungsabsicht mit Nachdruck bestreiten.

Bei dem Streit am Vorabend sei es schon um eine der Nigerianerin gehörende Handy-Memorykarte gegangen, erklärte die Verteidigerin. Die habe die Mandantin dem Senegalesen geliehen, da ihr Handy in Reparatur gewesen sei. Er habe aber die Rückgabe der Speicherkarte verweigert. Deshalb sei sie sauer gewesen und habe mit der Leuchtstoffröhre zugeschlagen, wobei sie bedauere, dass sie auch noch einen völlig unbeteiligten Mitbewohner verletzt habe.

Ihren Ausraster führte sie auch darauf zurück, dass sie betrunken gewesen sei, außerdem sei sie vom Zimmernachbarn geschlagen worden, habe ein „Veilchen” und zahlreiche blaue Flecke davon getragen.

Am nächsten Vormittag habe sie zunächst weiter getrunken - Bier und Wein (die ihr nach dem Vorfall entnommene Blutprobe ergab tatsächlich 1,96 Promille). Als sie dabei gewesen sei, das Frühstück zu machen, sei der Nachbar bei ihr vorbei gekommen, habe sie provoziert und angekündigt: „Der Kampf ist nicht vorbei.”

Als er in sein Zimmer zurück gegangen sei, habe sie zum Messer gegriffen und sei ihm gefolgt: „Aber nicht um ihn zu töten, sondern nur, um ihn zu drohen.” Sie habe ihn auch nicht mit dem Umbringen bedroht und auch nicht in seine Richtung gestochen. „Alles war ein Missverständnis, ein großer Fehler, der wegen des Alkohols passiert ist.”

Für einen Paukenschlag sorgte dann das mutmaßliche Opfer. Er habe keine Ahnung, warum die Nigerianerin auf ihn losgegangen sei, wisse nichts von einer angeblich geliehenen Speicherkarte und schon gar nichts davon, dass er die 30-Jährige verprügelt haben sollte: „Ich bin Moslem und ein solcher schlägt keine Frauen.”

Seine Aussage wurde allerdings durch Angaben der Mitbewohner und natürlich durch die fotografisch belegten Verletzungen der 30-Jährigen widerlegt, so dass ihn Staatsanwalt Rauscher noch im Gerichtssaal wegen des Verdachts auf eine Falschaussage festnehmen ließ.

Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.

Rottal-Inn