Unterbringung in Therapieeinrichtung
Simbacher Mechaniker importierte Drogen en gros aus Holland

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 14:47 Uhr
−Foto: n/a

34-Jähriger zu fünfeinhalb Jahren und Unterbringung verurteilt – Bewährung für Ex-Freundin (20)

SIMBACH/LANDSHUT Drogen en gros „importierte“ der 34-jährige Simbacher Mechaniker Mario J. aus Holland. Vor der Jugendkammer beim Landgericht Landshut, wo neben ihm auf der Anklagebank seine ehemalige Freundin (20) saß, handelte er sich dafür eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren ein. Den größten Teil davon wird er allerdings in einer Therapieeinrichtung verbringen, denn die Kammer ordnete auch seine Unterbringung an. Der 34-Jährige hatte zunächst eine Bäckerlehre gemacht, dann aber seine Anstellung wegen seines Drogenkonsums verloren. Bereits mit 17 hatte er Speed und Ecstasy konsumiert und landete dann auch zwei Mal wegen illegalen Handeltreibens im Jugendknast.

Nach seiner Entlassung fand er einen Job als Industriemechaniker und blieb zunächst clean. Aber es gab Rückfälle und als sich dann 2012 deshalb seine Freundin von ihm trennte, stieg er auf Designerdrogen um. „Ich war richtig gierig darauf“, räumte er vor der Jugendkammer ein. Im Winter 2016 – inzwischen lebte er mit einer damals 19-jährigen Auszubildenden zusammen – intensivierte er seine Internetkontakte zu holländischen Lieferanten, bei denen er bis dahin für seinen Eigenkonsum bestellt hatte, und orderte zwei Kilogramm Amfetamin, zwei Kilo Haschisch und 1.000 Ecstasytabletten zum Preis von 7.000 Euro. Der Drogencocktail, der dann tatsächlich im Laufe des Sommers von einem Kurier geliefert wurde, war größtenteils zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.

Anfang September leierte er dann bei einem seiner holländischen Lieferanten einen weiteren Großdeal an. Diesmal fuhr er mit der 19-jährigen Freundin ins Nachbarland, um den Kauf von 1,7 Kilogramm Haschisch für 4.600 Euro, 1.000 Ecstasytabletten für 2.000 Euro, 5,4 Kilogramm Amfetamin für 10.800 Euro und 100 Gramm Kokain für 4.700 Euro konkret abzuwickeln. Die Auszubildende begleitete ihn auf der Fahrt nicht, sondern man wechselte sich während der Fahrt auch am Steuer ab und die 19-Jährige führte auch später noch Telefonate mit dem Lieferanten und erkundigte sich nach dem Verbleib des Kuriers. Deshalb saß sie jetzt auch wegen Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge mit auf der Anklagebank.

Der Kurier traf dann auch am 11. September in Simbach ein und übergab die bestellten Drogen. Allerdings schnappten bereits zwei Tage später die Handschellen zu und bei einer Durchsuchung am 13. September konnten die Kripobeamten im Keller der Wohnung des Mechanikers noch Restmengen aus beiden Lieferungen sicherstellen. Allerdings hatte der 34-Jährige inzwischen auch Verkäufe getätigt und dabei durchaus ansehnlichen Profit erzielt. So hatte er an einen seiner Kunden u. a. 200 Gramm Amfetamin, zwei Gramm Kokain und 30 Ecstasytabletten für 1.900 Euro verscherbelt. Weitere drei Abnehmer kauften bei ihm „Drogencocktails“ für 300 bis 800 Euro ein.

Vor der Jugendkammer legten der Mechaniker und seine Ex-Freundin wie schon nach der Festnahme umfassende Geständnisse ab. Mit den Einnahmen aus den Verkäufen habe er hauptsächlich seinen Eigenkonsum finanziert. Die Auszubildende machte zu ihrem Drogenkonsum keinerlei Angaben. Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger bescheinigte dem 34-Jährigen in seinem psychiatrischen Gutachten eine Drogenabhängigkeit, allerdings sei zur Tatzeit keinesfalls die Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen.

Dafür spreche auch, dass in der Untersuchungshaft kaum Entzugserscheinigungen aufgetreten seien. Allerdings liege bei Mario J. ein erhebliches Suchtpotenzial vor, sodass die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben seien. Die voraussichtliche Therapiedauer schätzte der Gutachter auf zwei Jahre ein.

Staatsanwalt Dr. Roland Zimmermann beantragte für den Mechaniker eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und die Anordnung der Unterbringung, die nach einem Vorwegvollzug von einem Jahr und neun Monaten erfolgten sollte. Der Anklagevertreter wies darauf hin, dass der 34-Jährige zusammengerechnet mit dem 105-fachen der sogenannten nicht geringen Menge gedealt und die Drogen hochgerechnet einen Marktwert von 80.000 Euro gehabt hätten. Für die 20-Jährige, die vier Wochen in Untersuchungshaft gesessen hatte, regte der Staatsanwalt eine nicht alltägliche Sanktion an: Die Frage, ob gegen sie eine Jugendstrafe zu verhängen sei, soll im Laufe einer zweijährigen Bewährungszeit entschieden werden, als Auflage müsse sie allerdings 2000 Euro an eine soziale Einrichtung berappen.

Die Verteidiger Erhard Frank, der für den Mechaniker Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahre und die Unterbringung beantragte, und Jörg Sklebitz, der sich dem Antrag des Staatsanwalts anschloss, führten dann vor allem die überschießenden Geständnisse ihrer Mandanten ins Feld. So habe der 34-Jährige nicht nur seine Abnehmer benannt, sondern auch nach besten Kräften versucht, zur Identifizierung der holländischen Dealer beizutragen.

Die Jugendkammer verhängte gegen den Mechaniker wegen unerlaubtem Handeltreiben in Nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und ordnete seine Unterbringung an. Den Vorwegvollzug setzte die Kammer auf neun Monate fest. Auch finanziell wird er zur Kasse gebeten: So wird sein BMW, mit dem die Hollandfahrt unternommen wurde, eingezogen, außerdem der Verfall von 600 Euro Bargeld angeordnet und außerdem, so kündigte Vorsitzender Richter Oliver Dopheide an, werde wohl sein Kontoguthaben für die Verfahrenskosten beschlagnahmt.

Bei der Auszubildenden setzte die Kammer die Entscheidung über eine Jugendstrafe für zwei Jahre aus. Zur Auflage wurde ihr gemacht, sich jeglichen Drogenkonsums zu enthalten und das durch entsprechende Proben nachzuweisen. Außerdem muss sie an Suchtberatungsgesprächen teilnehmen und 500 Euro an eine soziale Einrichtung berappen. An den Verfahrenskosten, die sich immerhin im fünfstelligen Bereich bewegten, muss sie sich mit höchstens 1.500 Euro beteiligen. 

Rottal-Inn