Bund Naturschutz-Klage abgewiesen:
Verwaltungsgericht entscheidet pro Vilshofen-Umfahrung

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 13:49 Uhr

Mit Spannung wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg erwartet, ob denn die Umfahrung Vilshofen gebaut werden kann. Der Bund Naturschutz hatte gegen die Trasse geklagt. Anbei die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes

VILSHOFEN / REGENSBURG Vilshofens Altbürgermeister Hans Gschwendtner (1990-2008), in dessen Amtszeit die Planung für die jetzige Umfahrungstrasse begann, hat die freudige Nachricht kurz vor 13 Uhr hat er via Facebook gemeldet:

„Ein Verwaltungsgerichts- Urteil zum Wohle unserer Stadt: Die Klage vom Bund Naturschutz wurde abgewiesen. Revision wird nicht zugelassen. Damit dürfte ein jahrzehntelanges Verkehrsproblem zu lösen sein. Gratuliere der Stadt!"

Mittlerweile bestätigte Bürgermeister Georg Krenn, dass die Klage des Bundes Naturschutz abgewiesen wurde!

Rechtssicherheit bestehe noch nicht. Ab dem Tag, an dem die Kläger die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt bekommen, haben sie vier Wochen Zeit, um einen Antrag auf Berufung zu stellen. Über diesen Antrag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München zu entscheiden.

Lehnt dieser den Antrag auf Berufung ab, kann gebaut werden. Bürgermeister Krenn rechnet, dass es bis Februar dauern kann, bis endgültig feststeht, ob die Umfahrung Vilshofen nach der jetzigen Planung wirklich gebaut werden kann!

Krenn: „Ich hoffe, dass sich die Bund Naturschutz-Vertreter zum Wohle der Bürger von Vilshofen entscheiden."

Landrat Franz Meyer in einer ersten Stellungnahme:

„Der Einsatz für den Bau der Ortsumfahrung Vilshofen an der Donau hat sich gelohnt. Die Umfahrung ist bedeutend für die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und auch für die überregionale Verkehrsanbindung des Vilshofener Raumes."

Sehen Sie unten die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes zum heutigen Urteil!

Am Montag war bei der Verhandlung in Regensburg stundenlang die Rede von den Fledermauspopulationen am Vilshofener Galgenberg und von abgenagten Nüssen, die das Vorhandsein von Haselmäusen beweisen sollten, berichtete Bürgermeister Georg Krenn am Abend.

Dabei ging es um eines der wichtigsten Projekte für die Zukunft der Stadt Vilshofen: die Umfahrung, die seit rund zwölf Jahren geplant wird.

Der Bund Naturschutz hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Führte die Gefährdung der Fledermauspopulationen gegen die geplante Trasse ins Feld, die am massivsten in die Landschaft eingreife. Der Bund bevorzugt eine weiter von der Stadt entfernte Trasse - die sogenannte Trasse X.

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012:

Klage gegen die Ortsumgehung Vilshofen bleibt ohne Erfolg

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute die Klage des Bundes Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern für die Ortsumgehung Vilshofen zwischen Alling und Witzling (im Zuge der Staatsstraße 2083) abgewiesen.

Den Bau einer Ortsumgehung hält das Gericht angesichts der hohen Verkehrsbelastung in Vilshofen für gerechtfertigt. Die neue Trasse bewirkt eine erhebliche Entlastung des Stadtzentrums und dient so dem Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm und einer hohen Abgasbelastung.

Nach Überzeugung der Richter verstößt der Planfeststellungsbeschluss auch weder gegen das europäische Artenschutzrecht noch gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

Im Bereich der geplanten Trasse leben verschiedene Fledermausarten und an- dere geschützte Arten. Die Befürchtung, von dem Verkehr auf der zukünftigen Trasse werde ein erheblich erhöhtes Kollisionsrisiko mit Fahrzeugen ausgehen, teilt das Gericht nicht. Es hält das vorgesehene umfängliche Schutzkonzept aus Brückenkonstruktionen, Leitstrukturen und baulichen Schutzeinrichtungen in Verbindung mit einem weitreichenden Monitoringprogramm für geeignet, entsprechenden Gefahren vorzubeugen.

Auch die mit dem Bau der Straße verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden ausgeglichen. Die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde ist nach Auffassung der Richter ebenfalls nicht zu beanstanden. Dies gilt insbesondere für die von den Behörden bevorzugte kurze Trasse zwischen Alling und Witzling.

Gegen die von Klägerseite favorisierte lange Variante mit einer Tunnellösung unter dem Galgenberg sprechen insbesondere die hohen Bau- und Unterhaltungskosten sowie die höhere Verkehrswirksamkeit der kurzen Trasse.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.

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