Maßnahme soll 2018 umgesetzt werden
Neubau Einfädelspur Franz-Josef-Strauß-Brücke – Knoten Nord

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 19:30 Uhr
−Foto: n/a

In seiner Sitzung am 6. April befasst sich der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften mit dem Neubau einer Einfädelspur an der Franz-Josef-Strauß-Brücke – Knoten Nord.

PASSAU Die Verwaltung schlägt vor, den Planungen zum Bau der Einfädelspur an der FJS-Brücke – Knoten Nord in Sonderbaulast der Stadt Passau zuzustimmen. Außerdem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen voranzutreiben und die entsprechenden Förderanträge zu stellen, um die Maßnahme möglichst im Jahr 2018 umsetzen zu können. Der Auftrag zur Planung und Umsetzung der Maßnahme soll an ein Passauer Ingenieurbüro vergeben werden. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Bereich der FJS-Brücke wurden in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen angedacht bzw. beschlossen. Eine erste Maßnahme war der Bau der Maierhofbrücke.

Das Staatliche Bauamt setzt derzeit im Bereich des südlichen Knotens die zusätzliche Abfahrtsrampe zur B 8 um. Die Maßnahme soll im Jahr 2019 fertiggestellt werden. Ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der FJS-Brücke ist der vierspurige Ausbau von der FJS-Brücke zur B85. Diese Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt für den Staatsstraßenausbauplan angemeldet und als Maßnahme in der 1. Dringlichkeit bewertet. Da dieser große Straßenausbau noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (Grunderwerb, Planfeststellung, Mittelbereitstellung usw.), soll die geplante Einfädelspur, auf Grundlage des Staatsstraßenausbauplanes, im Zuge einer Sonderbaulast, durch die Stadt Passau im Vorgriff errichtet werden.

Durch den verbesserten Abfluss der Rechtsabbieger von der FJS-Brücke in Richtung B 85 kann die Leistungsfähigkeit auch am Knoten Nord zusätzlich deutlich erhöht werden, obwohl die geplante Einfädelspur gegenüber den Richtlinien kürzer geplant werden musste. Grund hierfür ist, dass die Grundstücke für eine längere Einfädelspur, trotz mehrfacher Anfragen, nicht zur Verfügung stehen. Bevor die Maßnahme umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, entsprechendes Baurecht zu schaffen. Dies soll mittels eines Bebauungsplanes erfolgen.

In der mittelfristigen Finanzplanung der Dienststelle Straßen- und Brückenbau sind für die Planungen und die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro eingestellt. Die aktuelle Vorplanung wird in der Sitzung des Ausschusses durch die Verwaltung vorgestellt.

Passau